Hückeswagen 13-Jährige missbraucht — Angeklagter in Berufung
Hückeswagen · Mitte Juni hatte das Amtsgericht Wipperfürth einen heute 38-jährigen Hückeswagener wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Er soll Mitte Januar vorigen Jahres eine damals 13-jährige Schülerin in seine Wohnung gelockt haben, um sie dort zu vergewaltigen.
Die Beweislage bei der damaligen Verhandlung war so erdrückend, dass selbst die Clique des Angeklagten ihn danach mit Vorwürfen bestürmte. Doch sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt. Daher kam es gestern gegen den Hückeswagener vor dem Landgericht in Köln zur erneuten Verhandlung. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Hansel von der 2. Großen Strafkammer muss nun prüfen, ob das Urteil des Amtsgerichts so Bestand hat.
Der Angeklagte war zum Jahreswechsel 2005/2006 als Ein-Euro-Kraft an einer Hückeswagener Schule eingesetzt gewesen. Schon sehr bald, hieß es in der Anklageschrift, sei er den Lehrern durch "distanzloses Verhalten gegenüber den Kindern" aufgefallen. Der damals 37-Jährige soll sie etwa in seinem Auto mitgenommen haben.
An einem Tag Mitte Januar kam es dann zu dem Übergriff. Nachdem sich die 13-jährige Schülerin in seiner Wohnung befand, schloss er angeblich die Wohnungstür ab und lockte sie ins Schlafzimmer, wo es zu der mutmaßlichen Vergewaltigung kam. Später berichtete das minderjährige Opfer ihrer Pflegemutter, dass sie den Geschlechtsakt zitternd über sich ergehen lassen musste.
Zu Beginn der Verhandlung im Landgericht versuchten die Prozessbeteiligten, darunter auch der Verteidiger, den Angeklagten zur Rücknahme der Berufung zu bewegen. Doch der bestand auf die erneute Verhandlung. "Es soll die Wahrheit auf den Tisch", betonte der Hückeswagener, der dann die Ereignisse aus seiner Sicht schilderte. Die Schülerin habe ihn immer wieder angefleht, mit ihm zu schlafen, und diesem Drängen habe er schließlich in seiner Wohnung nachgegeben. Auch hatte er der 13-Jährigen eine SMS mit eindeutigem Inhalt an die Schülerin geschrieben, in der er betonte: "Ich bin verrückt nach Dir." Zu diesen Ausführungen merkte Richter Wolfgang Hansel an: "Was Sie hier gerade geschildert haben, erfüllt bereits jetzt den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs."
Nach seiner Verhaftung Anfang Februar hatte er aus dem Gefängnis heraus einen Brief an eine Ex-Freundin geschrieben, wo er sich über die aus seiner Sicht "ungerechte Behandlung durch die Justiz" beschwerte. Gefragt nach seinen Zukunftsplänen sagte er in Bezug auf die Schloss-Stadt: "In Hückeswagen bekomme ich kein Bein mehr auf den Boden."
Am 1. Februar wird die Verhandlung mit der Anhörung einiger Zeugen fortgesetzt.