Hückeswagen 08/15 auf dem Friedhof

Hückeswagen · Professionelle Grabgestalter werben gerade in dieser Jahreszeit mit dem Versprechen individuell angelegter Gräber um Kunden. Tatsächlich hat die Individualität auf dem Friedhof enge Grenzen. Auch in Hückeswagen.

Es ist ja nicht so, als gäbe es nicht bereits eine mehrere Seiten dicke Friedhofs-Satzung. Und also Regelungen, will sagen: rechtsverbindliche Vorschriften, wie die letzten Ruhestätten der Hückeswagener auf dem Kamp anzulegen, zu bepflanzen und generell zu gestalten sind. Von der Grabeinfassung über das Grabmal bis hin zur Pflege ist so ziemlich alles geregelt, was regelbar scheint. Doch hat die Stadtverwaltung noch eine Lücke ausfindig gemacht, die nun auch noch geschlossen wird - per Beschluss der Kommunalpolitik für einen Nachtrag zur geltenden Satzung. Und das entschieden die Politiker gestern Abend im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig: "Bäume und großwüchsige Sträucher dürfen nicht auf den Grabstätten gepflanzt werden; die Höhe der Anpflanzung darf 1,50 Meter nicht überschreiten."

Dabei wirbt die Stadt auf ihren Internet-Seiten selbst für ihren einzigen Friedhof unter anderem so: "Der gesamte Friedhof ist wie ein großer Park angelegt, mit Grün- und Rasenflächen, alten Baumbeständen und vielen Bänken zum Ausruhen." Bei den "alten Baumbeständen", auch bei der Lindenallee auf einem der Hauptwege, wird es bleiben. Dass auf den Gräbern selbst Bäume oder hochwüchsige Sträucher angepflanzt werden, soll jedoch der Vergangenheit angehören. Der Baum oder Strauch auf dem Grab des einen stört die Angehörigen des Toten im Nachbargrab, so zeigen Beschwerden bei der Friedhofsverwaltung. "Nachbarschafts-Streitigkeiten" ausgerechnet auf dem Friedhof soll nun mit dem Nachtrag zur Friedhofs-Satzung vorgebeugt werden.

Aber was geschieht mit den Bäumen und Sträuchern über 1,50 Meter Höhe, die schon jetzt auf mehreren Gräbern auf dem Kamp stehen? Nichts - solange sich eben keiner beschwert. "Wir wollen da nicht mit der Keule ran", sagte Bürgermeister Uwe Ufer gestern Abend. Bereits stehende Bäume und größe Sträucher würden nur abgeholzt, wenn Probleme auftauchen sollten, konkret, wenn Klagen von den Besitzern benachbarter Grabstätten laut werden. Sie müssen bei Bedarf an die Friedhofsverwaltung gerichtet werden. Jochen Pier ist dort Ansprechpartner für die Bürger. Er kann auch Informationen zur Friedhofs-Satzung und ihren diversen Vorschriften geben.

Ein übergeordnetes ästhetisches Ziel aller Reglungen ist darin so formuliert: "Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen."

(RP)
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