In Absprache mit dem Stadtsportverband Hückelhoven öffnet Sportplätze und Hallen

Hückelhoven · Ohne Kontakt und unter strikten Sicherheitsvorkehrungen kann der Trainingsbetrieb wieder anrollen. Allerdings ohne Wettbewerb und Zuschauer. Geduscht wird vorerst zu Hause. Für die Bäder fehlen noch Vorgaben.

 Rhönrad, Lauftraining, Turnen – alles ohne Kontakt und mit Mindestabstand von 1,50 Metern – sind sportlich wieder möglich.

Rhönrad, Lauftraining, Turnen – alles ohne Kontakt und mit Mindestabstand von 1,50 Metern – sind sportlich wieder möglich.

Foto: Ruth Klapproth

Sportler dürfen wieder raus auf den Platz, rein in die Hallen – mit Einschränkungen. In Absprache mit dem Stadtsportverband Hückelhoven kann der Sport- und Trainingsbetrieb auf den Sportplätzen und in den Sporthallen seit Mittwoch, 13. Mai, wieder aufgenommen werden. Das teilte Romulus Timar vom Stadtmarketing mit. Einen längeren Atem brauchen die Schwimmer. Im Rathaus wird mit der Wiederaufnahme des Badebetriebs erst für das Monatsende gerechnet.

Untersagt sind jedoch weiterhin der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampf. Der Trainingsbetrieb hat unter Beachtung von Hygienevorschriften und der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern zu erfolgen. Die Duschräume, Umkleiden, Aufenthalts- oder Gesellschaftsräume dürfen nicht benutzt werden.

Hygiene Alle Trainingsteilnehmer müssen bereits umgezogen zum Training erscheinen, da die Umkleidekabinen nicht zur Verfügung stehen. Toiletten sowie die Möglichkeit zum Händewaschen stehen zur Verfügung. Die Stadt wird sicherstellen, dass in den Sporthallen ausreichend Seife und Papierhandtücher bereitgestellt werden. Für die Sportplätze sind die Vereine – wie bislang auch – selber verantwortlich. Das Mitbringen von eigenem Trainingsmaterial wird nahegelegt. Wird städtisches Trainingsmaterial benutzt, ist jeder Verein eigenständig dafür verantwortlich, dieses zu reinigen, und das nach jeder Nutzung. Weitere Hinweise zu Hygienemaßnahmen finden Interessierte auf den Internetseiten ihrer jeweiligen Verbände (LSB, DFB).

Zuschauer Das Betreten der Sportanlagen durch Zuschauer ist bis auf Weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August untersagt.


Bäderbetrieb Laut Landesregierung dürfen Freibäder ab 20. Mai, Hallenbäder ab 30. Mai wieder öffnen. Doch zur Durchführung fehlen der Stadt Hückelhoven noch schriftliche Verordnungen, an Plänen wird derzeit gefeilt. Für das Freibad Kapbusch hält Sportamtsleiter Stephan Matzerath ein Öffnungsdatum 20. Mai für unrealistisch. „Wir kennen die Abstands- und Hygieneregeln für Freibäder noch nicht. Wegen der Bauarbeiten müssen wir auch den betreffenden Bereich sichern. Das braucht längere Vorlaufzeit“, sagte er auf Nachfrage.

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