Awo-Beratungsstelle in Hückelhoven Hilfen für Schwangere und Familien

Hückelhoven · Die Familien- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt hat ihren Jahresbericht 2019 vorgelegt. Schon jetzt ist klar: In der nächsten Bilanz wird die Corona-Krise Niederschlag finden.

 Die Beratungsstelle der Awo informiert Schwangere zu familienunterstützenden Hilfen und sozialrechtlichen Ansprüchen.

Die Beratungsstelle der Awo informiert Schwangere zu familienunterstützenden Hilfen und sozialrechtlichen Ansprüchen.

Foto: dpa/Mascha Brichta

Im Vorjahr suchten 481 Menschen Rat in der Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt für Schwangerschaftskonflikte. Hauptsächlich fanden Schwangerenberatungen und Schwangerschaftskonfliktberatungen statt, aber auch nachgehende Beratungen nach Geburt, Fehlgeburt, Totgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie Beratungen zu Empfängnisverhütung und Familienplanung. Seit Wochen ist es nun allerdings auffallend ruhig in den Räumen im Gesundheitszentrum Hückelhoven. Rat suchende Anrufer bekommen einen Termin meist schon am gleichen Tag. So wird die Corona-Pandemie im Jahresbericht 2020 ihren Niederschlag finden.

Die Awo engagiert sich für ein selbstbestimmtes Leben sowie Vielfalt der Lebensformen und Partnerschaften. In Fragen oder Problemen rund um Schwangerschaften, Familienplanung oder Sexualität sind Birgit Goertz und Ute Küppers die richtigen Ansprechpartnerinnen für Frauen aus dem gesamten Kreis Heinsberg.

Die Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen arbeiten in der Awo-Beratungsstelle im Gesundheits- und Sozialzentrum Hückelhoven und werden dabei von der Verwaltungsangestellten Heike Philippen unterstützt. Ihr Arbeitsalltag hat sich durch die Corona-Krise erheblich verändert. „Es ist viel weniger zu tun als sonst“, berichtet Leiterin Birgit Goertz. „Sechs bis sieben Wochen nach Karneval rufen sonst immer viele Frauen an, die zur Konfliktberatung kommen wollen. Das war diesmal deutlich weniger. Donum Vitae und Caritas berichten das Gleiche“, so die Sozialmanagerin. Zwei Beraterinnen sind vor Ort und leisten hauptsächlich Telefonberatung. Ministeriell geregelt ist, dass ein Beratungsschein auch per E-Mail oder Post verschickt werden kann. Aber das wichtige persönliche Gespräch bleibt möglich. „Es ist ja eine existenzielle Frage, da spielen auch Mimik und Gestik eine Rolle“, unterstreicht Birgit Goertz. Als ein sehr junges Mädchen in Begleitung seiner Mutter zur Konfliktberatung kam, wurde das Gespräch in zwei Büros mit offen stehender Verbindungstür geführt. Nach Einschätzung der Leiterin warten viele Frauen ab, bis die Kontaktregelungen gelockert werden. „Dann kommt der große Run.“

Zurück zum Jahresbericht 2019. Schon seit fast 20 Jahren erfahren Einzelne, Paare, aber auch Jugendgruppen, Schulklassen und Teilnehmer durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Unterstützung. Die Beratungsstelle hat einen guten Zulauf. 33 Prozent der Ratsuchenden im Vorjahr hatten Migrationshintergrund. „Insbesondere Menschen türkischer Herkunft sowie syrische, iranische und irakische Flüchtlinge, aber auch Menschen aus anderen Krisenstaaten nehmen die Angebote unserer Beratungsstelle häufig an“, erklärt Birgit Goertz. Oft waren dabei ehrenamtliche Sprachmittler eingebunden, die das Kommunale Integrationszentrum vermittelt, da die Ratsuchenden nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügten. Eine Besonderheit stellten die vielen Beratungskontakte zu Menschen aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien dar. Viele der ratsuchenden Familien sind als Arbeitsmigranten nach Deutschland gekommen. Oft arbeiten beide Partner im Niedriglohnsektor, kennen sich in sozialrechtlichen Gegebenheiten, vor allem bei Schwangerschaft, nicht aus. Viele Frauen wenden sich nach wie vor an die Beratungsstelle, weil sie hier Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ für Schwangere in finanziellen Notlagen beantragen können. 181 Anträge konnten bewilligt werden.

 Das Team der Beratungsstelle (v.l.): Heike Philippen, Ute Küppers, Leiterin Birgit Goertz.

Das Team der Beratungsstelle (v.l.): Heike Philippen, Ute Küppers, Leiterin Birgit Goertz.

Foto: Arbeiterwohlfahrt

Es wurden 157 Frauen im Schwangerschaftskonflikt beraten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Frau einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zieht, für den es keine medizinische oder kriminologische Indikation gibt. Die Beratung soll die Schwangere dabei unterstützen, eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Entscheidung treffen zu können. Sie erfolgt ergebnisoffen, der Schutz des ungeborenen Lebens steht jedoch stets im Vordergrund. Daher wurden 2019 in fast allen Beratungen die Themen familienunterstützende Hilfen und sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere und Familien aufgegriffen.

„Hervorzuheben ist die Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales des Kreises Heinsberg“, so Birgit Goertz. Frauen mit geringem Einkommen können seit 1. Januar 2020 beim Kauf von Verhütungsmitteln unterstützt werden. Dieses Geld wird aus dem Verhütungsmittelfonds des Kreises Heinsberg zur Verfügung gestellt.

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