Ortsumgehung Hückelhoven L 364n – Gericht weist Klage von Landwirt ab

Hückelhoven · Die Ortsumgehungsstraße 364n darf gebaut werden. Das Verwaltungsgerichts Aachen hat mit einem am Montag verkündetem Urteil die Klage eines Hückelhovener Landwirts abgewiesen. Der will sich aber noch nicht geschlagen geben.

 Die Trassenführung in Richtung Wald deutet sich an: Die L 364n ist am Kreisverkehr bei der Autobahnauffahrt Hückelhoven-Ost etwa 150 Meter vorgebaut worden. Das Transparent der Straßen-Gegner zeigt, was Doverener davon halten.

Die Trassenführung in Richtung Wald deutet sich an: Die L 364n ist am Kreisverkehr bei der Autobahnauffahrt Hückelhoven-Ost etwa 150 Meter vorgebaut worden. Das Transparent der Straßen-Gegner zeigt, was Doverener davon halten.

Foto: Ruth Klapproth

Montag Mittag am Aachener Verwaltungsgericht: Es war ein Verhandlungsmarathon. Nach rund dreieinhalb Stunden verkündete der Vorsitzende Richter Dirk Hammer das Urteil. Eine Entscheidung, mit der Kläger Jürgen Greven nicht gerechnet hatte: Klage abgewiesen. „Ich bin mehr als enttäuscht“, formulierte der Hückelhovener Landwirt seine Gefühlslage. Greven, der von Ehefrau Hildegard und seinem Nachbarn Jochen Wender begleitet und vor Gericht von seiner Rechtsanwältin Inga Schwertner aus der Kölner Kanzlei Lenz & Johlen vertreten wurde, reagierte fassungslos.

Die Zehnte Kammer hatte seine Forderung abgewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Hückelhoven L 364n unwirksam geworden sei wegen des Zeitablaufs. Nach Grevens Ansicht war mit der Umsetzung des Plans nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von fünf Jahren ab Bestandskraft begonnen worden.

Zur Begründung des Urteils führte Richter Dirk Hammer aus, dass für die Frage der Fristeinhaltung rein symbolische oder verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen nicht ausreichend seien. Erforderlich sei ein Vorgehen mit Öffentlichkeitswirkung. Dieses liege aufgrund der Einleitung des Unternehmens-Flurbereinigungsverfahrens von Januar 2010 aber vor. Dieses Verfahren sei gezielt und nur zum Zwecke des Landerwerbs für das konkrete Straßenbauvorhaben eingeleitet worden. Eine erhebliche Anzahl an Grundstücken sei durch den Vorhabenträger eingebracht worden. Diese lägen zu einem nicht unwesentlichen Teil unmittelbar im Trassenbereich der L 364n. Hierdurch sei nach außen und insbesondere auch für die Betroffenen erkennbar deutlich gemacht worden, dass an dem Straßenbauvorhaben nach wie vor festgehalten werde. Dies sei für die Frage des fristgerechten Beginns der Durchführung des planfestgestellten Vorhabens ausreichend. Dass die Verwirklichung des Straßenbauvorhabens zwischen 2012 und 2017 ins Stocken geraten sei, da kein Geld mehr zur Verfügung stand, stehe der gesetzlichen Regelung nicht entgegen. Eine nachträgliche Unterbrechung der einmal begonnenen Durchführung des Plans sei unschädlich.

Wie Tanja Lücke, Richterin und stellvertretende Pressedezernentin, ausführte, kann Kläger Jürgen Greven gegen das Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. „Und da bin ich auch nicht abgeneigt“, so der Landwirt vom Hückelhovener Markt. Er kündigte an, sich mit seiner Anwältin Schwertner, einer Fachjuristin für Verwaltungsrecht, zusammensetzen zu wollen. Die Umgehungsstraße möchte Greven auf jeden Fall verhindern. Beobachtet wurde die Verhandlung von sieben Mitgliedern der Doverener Bürgerinitiative „Rettet den Junkersberg“, darunter der Grünen-Stadtverordnete Hans Joachim Ringk. Ringk, selbst Anwalt, zeigte sich ebenfalls überrascht: „Man hätte genau so gut anders argumentieren und für die Klägerseite entscheiden können.“ Auch Vertreter der Bezirksregierung sowie von Straßen NRW hatten an der Verhandlung teilgenommen.

Bürgermeister Bernd Jansen nahm das Urteil mit Befriedigung zur Kenntnis: „Für die Bürger an der Dinstühlerstraße und Breitestraße, die seit Jahrzehnten auf die Straße warten, ist das eine erfreuliche Mitteilung.“ Der nächste wichtige Schritt sei, die Ortsumgehung auch um Hilfarth weiterzuführen.

 Bürgermeister Bernd Jansen freut sich über das Urteil

Bürgermeister Bernd Jansen freut sich über das Urteil

Foto: Ruth Klapproth
 Hubert Minkenberg (Grüne) kündigt Widerstand an.

Hubert Minkenberg (Grüne) kündigt Widerstand an.

Foto: Ruth Klapproth

Keine Freude herrschte dagegen in Doveren. „Die Bürger hier wollen die Straße nicht“, versicherte Hubert Minkenberg (Grüne). „Für einige ist das Thema ganz schön emotional aufgeladen.“ Er kündigte Widerstand an: „Wir werden kämpfen und alles versuchen, mit legitimen Mitteln dagegen anzugehen.“

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