Hückelhoven Nach Raubüberfall zwei Jahre Haft

Hückelhoven · Ein 28 Jahre alter Hückelhovener erhielt zwei Jahre ohne Bewährungen für einen Raubüberfall im April 2015 auf einer Mönchengladbacher Landstraße.

Nach mehreren Zeugenaussagen hielten der Staatsanwalt und das Mönchengladbacher Schöffengericht einen Angeklagten (28) für überführt. Am 17. April 2015 soll der Hückelhovener einen jungen Mann in Mönchengladbach auf einer Landstraße überfallen, auf den Boden geworfen und ins Gesicht getreten haben. Das Opfer habe dabei eine Schädelprellung und eine Rippenplatzwunde erlitten, heißt es im ärztlichen Attest. Das Opfer vermisste nach dem Angriff sein Handy und seinen Rucksack.

Der Angeklagte hatte die brutale Tat nicht zugegeben und ansonsten den Prozess schweigend verfolgt. Zwei mit dem Angeklagten befreundete Frauen hatten versucht, dem 28-Jährigen ein Alibi zu verschaffen. Doch das war misslungen. Nach belastenden Zeugenaussagen war der einschlägig vorbestrafte Bewährungsversager überführt. Der 28-Jährige soll das Opfer erniedrigt, ihm bei dem Raubüberfall ins Gesicht geleuchtet und ein Video gemacht haben. Das Opfer war damals mit einem Freund auf der Landstraße unterwegs. Drei Personen seien ihnen damals entgegengekommen. Doch seine Begleiter hätten ihn enttäuscht und nicht genug unterstützt, sagte das Opfer im Gerichtssaal. Nach Verlesung des Vorstrafenregisters des Angeklagten war klar, dass der 28-Jährige in der Vergangenheit bereits ein paarmal aufgefallen war. Am Ende verurteilte das Schöffengericht den Hückelhovener wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren - ohne Bewährung. "Zu Gunsten des Angeklagten kann das Gericht nichts finden", hieß es schließlich in der Urteilsbegründung des Mönchengladbacher Schöffengerichts. Der Angeklagte habe die Verhandlung wortlos verfolgt. "Das Opfer wurde erniedrigt und schwer verletzt", erklärte der Vorsitzende des Schöffengerichts. Für den Angeklagten gebe es keine positive Sozialprognose.

(RP)
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