Prozessbeginn nach Totschlag in Ratheim 38-Jährigen mit Samuraischwert getötet?

Hückelhoven/Mönchengladbach · Der Prozess wegen Totschlags am Karsamstag begann in Mönchengladbach. Der angeklagte Ratheimer (47) soll 2,82 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

 Auf der Ackerstraße (36) in Ratheim geschah die Tat.

Auf der Ackerstraße (36) in Ratheim geschah die Tat.

Foto: Laaser, Jürgen (jl)

Am Dienstag begann vor dem Landgericht Mönchengladbach der Prozess gegen einen 47-Jährigen aus Ratheim. Der Mann soll am Karsamstag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit einen Bekannten mit einem Samuraischwert erschlagen haben. Beide Männer hatten den Abend vom 19. auf den 20. April 2019 gemeinsam in der Wohnung des Angeklagten verbracht, dort anscheinend größere Mengen Alkohol getrunken. Gegen 5.45 Uhr soll es laut Anklage ohne einen nachvollziehbaren Anlass zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Männern gekommen sein. Unvermittelt soll der 47-jährige Ratheimer dabei mit dem Schwert mindestens 37 Mal auf den Geschädigten eingeschlagen haben, wobei er laut Oberstaatsanwältin Carola Guddat den Tod des Mannes mindestens billigend in Kauf genommen habe. Die Schläge sollen mit großer Kraft ausgeführt worden sein. Das 38-jährige Opfer habe 28 tiefgehende Verletzungen im Kopf-, Nacken- und Schulterbereich sowie am rechten Arm erlitten, so sei etwa die gesamte Nackenmuskulatur und der Bereich von Ohr zu Ohr bei dem Angriff durchtrennt worden. Zudem habe die Hand des Geschädigten Zeichen von Abwehrverletzungen gezeigt. Der Mann starb vor Ort an seinen schweren Verletzungen.

Der Angeklagte habe nur wenige Minuten nach dem Angriff selbst den Notruf der Feuerwehr gewählt. Als die Polizei in seiner Wohnung eintraf, soll der Mann das Samuraischwert noch in der Hand gehalten haben. Erst nachdem ihn die Beamten unter Vorhalt ihrer Dienstwaffen dazu aufforderten, soll er das Schwert niedergelegt haben. Eine kurz darauf entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 2,82 Promille. Seit Ostern sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Für den Prozess sind bis Februar 2020 acht Verhandlungstage geplant. Frau sowie Eltern des Geschädigten treten als Nebenkläger auf. Während der Anklageverlesung schaute der Angeklagte unbewegt geradeaus. Für den kommenden Verhandlungstag kündigte Verteidiger Felix Menke eine Einlassung seines Mandanten an.

Bisher soll der 47-Jährige sich unterschiedlich zum Tathergang geäußert sowie von Erinnerungslücken gesprochen haben. Der Prozess wird am 10. Dezember fortgesetzt.

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