Hückelhoven Molotow-Cocktail-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Haft

Hückelhoven · Ein 23 Jahre alter Mann aus Hückelhoven, der am 6. Mai 2013 einen Molotow-Cocktail auf den "Glück-Auf"-Kiosk einer türkischstämmigen Kioskbesitzerin geworfen haben soll, ist gestern vom Landgericht Mönchengladbach zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe inklusive einer zweijährigen Entzugstherapie verurteilt worden.

Absolviert er die Therapie erfolgreich, ist es möglich, dass er die restlichen Jahre auf Bewährung in Freiheit verbringen darf. Der gestrige Prozesstag war der vierte in diesem Fall. Vor dem Urteil kamen gestern noch mal Zeugen zu Wort, die das Tatgeschehen schilderten: "Gegen Einbruch der Dunkelheit gingen wir raus — und dann ging es los", sagte ein 21-jähriger Zeuge.

Der Angeklagte wirkte in sich gekehrt

Die Verhandlung verlief zunächst wenig vielversprechend — die lückenhaften Äußerungen des Zeugen brachten das Gericht nicht weiter. Dazu wirkte er im Laufe seiner Aussage immer aufgebrachter. Seine Ansicht den Angeklagten betreffend war jedoch klar: "Sowas gehört lebenslänglich weg!", empörte er sich. Die Aussage einer 16-jährigen Zeugin schien das Gericht eher zufriedenzustellen, auch wenn sie sich nicht an den genauen Tathergang erinnern konnte.

Während der Zeugenaussagen wirkte der Angeklagte in sich gekehrt. Die ergänzenden Fragen des Richters beantwortete der junge Mann, der schon vorher unter anderem wegen Diebstahls und Sachbeschädigung vor Gericht saß, ruhig und sachlich. Gestanden hatte er die Tat bereits zu Prozessbeginn.

"Die sagten, ich hätte keine Eier in der Hose"

Wie einen American Football soll er den Molotow-Cocktail laut der Zeugenaussagen geworfen haben. Auf die Frage nach dem Tatmotiv ließ sich jedoch keine befriedigende Antwort finden. "Die sagten, ich hätte keine Eier in der Hose. Ich würde mich nicht trauen, den zu werfen", sagte der Angeklagte. Nach dieser Aussage stand für die Staatsanwaltschaft zumindest fest, dass die Tat nicht geplant war, sondern spontan aus einer Kränkung des Angeklagten heraus begangen wurde.

Warum sich der 23-Jährige gerade den "Glück-auf"-Kiosk als Zielscheibe ausgesucht hatte, blieb weitestgehend ungeklärt. Da der Kiosk einer türkischstämmigen Frau gehörte und darüber hinaus Screenshots eines bereits vor der Tat verfassten rassistischen Kommentars auf der Facebook-Seite des Angeklagten existierten, wurde über Ausländerfeindlichkeit als Mordmotiv spekuliert. Wegen Beweismangels ließ sich diese These nicht bestätigen.

(mset)
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