Im Erkelenzer Land Bus- und Bahnfahren nur mit medizinischen Masken

Erkelenzer Land · In Bussen und Bahnen müssen ab Montag medizinische Masken getragen werden. Die Verwendung von Stoffmasken, Halstüchern oder Schals ist nicht mehr gestattet. Darauf weist der Aachener Verkehrsverbund (AVV) hin.

 Ein Mann sitzt mit FFP2-Maske in der Bahn. Ab Montag, 25. Januar, müssen im ÖPNV ausschließlich nur noch medizinische Masken getragen werden.

Ein Mann sitzt mit FFP2-Maske in der Bahn. Ab Montag, 25. Januar, müssen im ÖPNV ausschließlich nur noch medizinische Masken getragen werden.

Foto: dpa/Christoph Soeder

Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken und Masken des Typs FFP2 und KN95. Solche medizinischen Masken schützen sowohl den Träger der Maske als auch die anderen Fahrgäste. „Die Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen. Wer keine medizinische Maske trägt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro“, erklärt AVV-Sprecher Markus Vogten.

Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs sollten außerdem unbedingt ausreichend Abstand zu anderen Fahrgästen halten, beispielsweise indem alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig in den Bussen und Bahnen verteilen.

(RP)
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