Sanierungspläne in Hückelhoven Bergmannssiedlung: Satzung greift in Privatsphäre ein

Hückelhoven · Im „Quartier Sophia-Jacoba“, das städtebaulich aufgewertet werden soll, brauchen Besitzer künftig Genehmigungen der Stadt für Veränderung am Haus und im Grundbuch.

 Eine städtebauliche Entwicklung soll das Gebiet erfahren von der Millicher Halde über den Platz vor dem Förderturm bis zum Ende der Zechensiedlung hinter dem Friedrichplatz (r.) bis zum "Gladbacher Berg".

Eine städtebauliche Entwicklung soll das Gebiet erfahren von der Millicher Halde über den Platz vor dem Förderturm bis zum Ende der Zechensiedlung hinter dem Friedrichplatz (r.) bis zum "Gladbacher Berg".

Foto: JÜRGEN LAASER (ARCHIV)

Für ein Konzept zum Erhalt der Bergmanssiedlung rund um den Friedrichplatz hat die Verwaltung eine Satzung erarbeitet, die das Sanierungsgebiet Sophia-Jacoba förmlich festlegt. Die aber greift in Teilen in die Privatsphäre der Eigentümer und Mieter ein – bis zu Kreditverhandlungen und Grundbucheinträgen. Deshalb wollte der Bauausschuss der Satzung so nicht zustimmen, und der Stadtrat setzte den Beschluss am Mittwoch von der Tagesordnung ab. „In der Verwaltung besteht noch Beratungsbedarf“, stellte Bürgermeister Bernd Jansen fest.

Die Stadt will das kulturhistorische Erbe von Sophia-Jacoba rund um den alten Förderturm erhalten und städtebaulich aufwerten. Schacht 3 wird saniert, der Platz rund ums Fördergerüst umgestaltet. Der Siedlungsbereich steht im Fokus einer städtebaulichen und energetischen Sanierung. Um Zuschüsse zu erhalten, ist ein „Integriertes Handlungskonzept“ nötig, das ein Aachener Planungsbüro erstellt hat. Nach Bürgerinformations-Veranstaltungen, Workshops und Gesprächen mit Fachbehörden hat der Rat dieses Ende 2017 beschlossen. Das Konzept definiert ein Maßnahmenbündel zur Aufwertung und Neugestaltung des „Quartiers Sophia-Jacoba“, um, wie es die Verwaltung in der Vorlage beschrieb, „städtebauliche und soziale Missstände zu beheben und das Stadtbild rund um den Förderturm Schacht 3 neu zu gestalten“. Um Geld von Bund und Land für öffentliche und private Maßnahmen zu erhalten, ist eine Abgrenzung des Sanierungsgebiets notwendig. Es soll nicht um einzelne Aktivitäten, sondern ein aufeinander abgestimmtes Gesamtpaket gehen.

Den Bauausschussmitgliedern waren einzelne Passagen der Satzung ein Dorn im Auge. „Es ist ein harter Eingriff in Persönlichkeitsrechte“, räumte Technischer Beigeordneter Achim Ortmanns ein. Und die CDU warf ein, über Einzelheiten sei noch niemand in der Siedlung informiert. Zum Beispiel ermöglicht die Satzung im Sanierungsgebiet ein Vorkaufsrecht der Stadt und verpflichtet Eigentümer, für bauliche Veränderungen eine Genehmigung einzuholen. Genehmigungspflichtig (durch die Stadt) sind auch rechtliche Veränderungen: Teilung oder Verkauf eines Grundstücks, Bestellung einer Grundschuld, Verlängerung und Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, Veränderungen einer Baulast. „Ins Grundbuch kommt ein Eintrag, dass es Sanierungsgebiet ist“, sagte Ortmanns. Die Satzung sei ein vom Ministerium vorgegebenes Muster. Die Stadt wolle manche Entwicklungen verhindern, so Ortmanns, etwa wenn „Gemeinschaften Räume anmieten, die dem Integrationsgedanken nicht zugeneigt sind“. Ziel sei es, die Siedlung unter Denkmal- und Städtebauaspekten zu stärken. Die Genehmigung einer Grundschuld müsse raus aus der Satzung, forderte CDU-Fraktionsvorsitzender Heinz-Josef Kreutzer.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort