Sportausschuss Hückelhoven Kein Problem mit Granulat auf Hückelhovens Kunstrasenplätzen

Hückelhoven · Hückelhovens Sportausschuss besprach die Zukunft der Kunstrasenplätze, Ergebnisse der Sportstättenbegehung und den Einsatz erwarteter Landesmittel.

 Hückelhoven hat bei seinen Kunstrasenplätzen längst auf Quarzsand zur Befüllung umgestellt.

Hückelhoven hat bei seinen Kunstrasenplätzen längst auf Quarzsand zur Befüllung umgestellt.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Der Sportausschuss der Stadt Hückelhoven hat ein wichtiges Augenmerk auf die Zukunftsperspektiven für die Sportanlagen im Stadtgebiet gelegt. Eine noch ausstehende Entscheidung der Europäischen Kommission könnte schärfere Grenzwerte für das aus zerschnittenen Altreifen gewonnene Gummigranulat bedeuten, das deutschlandweit als Füllschicht auf vielen Kunstrasenplätzen Verwendung findet. Der Ausschuss teilte mit, dass die derzeit drei Kunstrasenplätze auf Hückelhovener Stadtgebiet jedoch nicht betroffen wären, da die Stadt bereits seit mehreren Jahren ausschließlich Quarzsand zur Nachbefüllung nutze. Weitere Maßnahmen seien damit nicht erforderlich.

Des Weiteren wurde das Protokoll zur Sportstättenbegehung im vergangenen Juni zur Kenntnis genommen. Auf die Besichtigung der Hückelhovener Sportanlagen folgten schon erste Maßnahmen vonseiten der Stadt und der Vereine, so wurde unter anderem die Reparatur eines Lochs in der Tartanbahn vom Glück-Auf-Stadion bereits vorgenommen. Der Sportplatz Kleingladbach soll überarbeitet werden, müsste dafür aber für einen Zeitraum von circa acht Wochen gesperrt werden. Da diese Maßnahme in diesem Jahr nicht mehr durchführbar ist, legt der Verein derzeit einen Zeitraum für die temporäre Stilllegung im nächsten Jahr fest. Eine demolierte Sitzbank im Ohof-Stadion in Ratheim wird auf Kosten des Stadtsportverbandes ersetzt. Aufträge sowie Anträge auf Zuschüsse wurden erteilt.

Der Sportausschuss begrüßte den derzeitigen Sachstand zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ der Landesregierung NRW. Das Land will 300 Millionen Euro in Modernisierung, Sanierung und Umbau von Sportstätten und Sportbegleitinfrastruktur investieren. Förderberechtigt sind dabei in erster Linie Vereine, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Sportanlagen sind und deren Pacht- oder Mietverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch mindestens zehn Jahre Bestand haben. Das Förderbudget für die Stadt Hückelhoven beträgt 533.765 Euro. Sollten die Fördermittel nicht vollständig durch die Vereine ausgeschöpft werden, darf die Kommune selbst Anträge für ihre städtischen Sportstätten stellen. Somit könnten beispielsweise auch weitere Bedarfspunkte aus dem Aufgabenkatalog der Sportstättenbegehung angegangen werden. Jürgen Sester, Vorsitzender des Stadtsportverbandes, rechnet damit, dass vier bis sechs Vereine gefördert werden können. Ein erstes Treffen mit den Sportvereinen fand bereits im September statt, am 1. Oktober beginnt die erste Verfahrensphase zur Sammlung möglicher förderfähiger Vorhaben. Die Vereine müssen neben den bewilligten Förderanteilen einen Eigenanteil von mindestens zehn und maximal 50 Prozent leisten, der auch durch Spenden, Beiträge Dritter oder Eigenleistungen erbracht werden kann.

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