Hückelhoven/Mönchengladbach 28 Monate Haft wegen Beihilfe zum Handel mit Drogen

Hückelhoven/Mönchengladbach · Ein 22-jähriger Hückelhovener legte vor Gericht zu Beginn ein umfassendes Geständnis ab.

 Im Landgericht Gladbach fand die Verhandlung statt.

Im Landgericht Gladbach fand die Verhandlung statt.

Foto: Ilgner (Archiv)

Der 22-jährige mutmaßliche Drogenkurier aus Hückelhoven musste jetzt zum ersten Mal auf einer Anklagebank Platz nehmen. Dessen Vorstrafenregister enthielt nur leere Blätter. Im Prozess vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts warf der Staatsanwalt dem jungen Mann verbotenen Besitz von Rauschgift und Beihilfe zum Handeltreiben mit kiloweise Amphetaminen vor. Der 22-Jährige trat sofort die Flucht nach vorne an und legte ein komplettes Geständnis ab. Er gab zu, Marihuana, aber auch Amphetamine zu konsumieren. Bereits während seiner Bundeswehrzeit sei er Konsument gewesen. Doch danach, als ihn seine Freundin verließ, sei es mit ihm vollends bergab gegangen.

Mit den Drogen habe es richtig angefangen, als ihn ein Freund aufsuchte, den er bereits als 14-jährigen Jungen kannte. Außerdem meldete sich noch ein junger Mann, den er aus der Bundeswehr kannte. Er sollte für die beiden Dealer Amphetamin besorgen. "Weil ich im Grenzgebiet wohne, haben mich die beiden als Kurier ausgesucht", vermutete der Angeklagte. Für jede Lieferung habe man ihm 200 Euro versprochen. Mit seinem NRW-Ticket sei er für die beiden zwischen Hückelhoven und Minden hin und her gefahren. Vier Fahrten waren angeklagt.

Meistens soll der 22-Jährige ein Kilogramm Amphetamine transportiert haben. Dabei handelte es sich, wie später während der Ermittlungen festgestellt wurde, um Drogen mit einem relativ hohen Wirkstoffgehalt. Bei dem ersten Amphetamingeschäft soll es sich zunächst um eine Probe mit ein paar Gramm gehandelt haben, so der Bundeswehrfreund des Hückelhoveners. Der Staatsanwalt forderte gestern für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Doch das Gericht berücksichtigte, dass der Kurier mit seinem Geständnis bei der Aufklärung des Drogenfalles geholfen und dabei mit dem Betrag von 400 Euro keinen großen Gewinn gemacht habe. Am Ende verurteilte ihn das Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und empfahl dem Angeklagten eine Therapie. Der Hückelhovener akzeptierte das Urteil sofort.

(RP)
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