Kreis Mettmann Wohnungsverwaltung braucht Erlaubnis

Kreis Mettmann · Wer ab dem 1. August gewerblich eine Wohnimmobilienverwaltung betreiben möchte, benötigt hierfür künftig eine gewerberechtliche Erlaubnis und muss sich regelmäßig weiterbilden.

Erforderlich macht dies eine Änderung der Gewerbeordnung. Unternehmen, die bereits vor dem 1. August gewerblich angemeldet und auch tätig sind, haben im Rahmen der geltenden Übergangsregelungen noch bis zum 1. März 2019 Zeit, diese nötige Erlaubnis zu beantragen.

Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Führungszeugnis für Behörden (Belegart O), Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtverwaltung, Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen), Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres). Das Antragsformular kann unter "www.kreis-mettmann.de" heruntergeladen werden.

Allerdings sind nicht nur Wohnimmobilienverwaltungen von den gesetzlichen Änderungen betroffen. Wer bereits mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis als Immobilienmakler tätig ist, muss sich ebenfalls regelmäßig weiterbilden und der Behörde die Weiterbildung auf Verlangen nachweisen. Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt.

Bei Fragen hilft das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Mettmann gerne weiter. Ansprechpartnerin ist Frau Timmermann, Tel. 02104 99-1636.

(-dts)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort