Wohnen in Hilden Stadt prüft neuen Mietspiegel

Hilden · Bislang gibt es in Hilden nur einen einfachen Mietspiegel. Doch womöglich schon im kommenden Jahr soll es einen qualifizierten geben. Das sind die Unterschiede.

 Wie viel kosten die Mieten in Hilden? Bislang gibt darüber nur ein einfacher Mietspiegel Auskunft (Symbolfoto).

Wie viel kosten die Mieten in Hilden? Bislang gibt darüber nur ein einfacher Mietspiegel Auskunft (Symbolfoto).

Foto: dpa/Armin Weigel/Symbolbild

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind künftig dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Das regelt das reformierte Mietspiegelrecht, das jetzt zum 1. Juli in Kraft getreten ist. Auch die Stadt Hilden mit ihren über 55.000 Einwohnern fällt unter diese Regelung. Was ändert sich nun in der Itterstadt?

Für den Wohnungsmietmarkt in Hilden haben zuletzt der für Hilden zuständige Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land sowie der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Hilden einen so genannten einfachen Mietspiegel erstellt und miteinander abgestimmt. Interessenten müssen ihn kaufen.

Das war nicht immer so: Bis 2021 gab es in Hilden nur Mietspiegel verschiedener Interessensgruppen, die im Streitfall von der jeweils gegnerischen Seite nicht anerkannt wurden. Ein Bürgerantrag, der bereits im Jahr 2021 darauf abzielte, dass die Stadt einen verbindlichen Mietspiegel erstellen soll, wurde von der Ratsmehrheit seinerzeit abgelehnt. Begründung: Eigentümerverein und Mieterbund hatten sich bereits darauf geeinigt, endlich gemeinsam einen neuen Mietspiegel zu erstellen. Laut Stadtverwaltung sei damit die Vorgabe erfüllt,  bis 2023 einen einfachen Mietspiegel zu erstellen.

Aktuell prüfe die Stadtverwaltung jedoch „unter Einbeziehung der Gesichtspunkte Konnexität und Kostenfolgeabschätzung die benötigten Ressourcen zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels bis zum 1. Januar 2024“. Das teilt sie auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Das wäre für alle Beteiligten ein noch besserer Service. Denn ein einfacher Mietspiegel ist lediglich eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten. Ein qualifizierter Mietspiegel hingegen wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und hat eine größere Rechtswirkung. Er kann problemlos als Berechnungsgrundlage für eine Mieterhöhung herangezogen werden und ist im Streitfall gerichtsfest. Mietspiegel sind wie bisher nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen, qualifizierte Mietspiegel sind nach vier Jahren neu zu erstellen.

(arue)
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