Hilden Windrad nicht ausgeschlossen

Hilden · Mit einem neuen Erlass sind frühere Tabus für die Standorte von Windkraftanlagen gefallen. Auch im dicht besiedelten Hildener Stadtgebiet sind geeignete Flächen nicht undenkbar. Ein Gutachten könnte Klarheit bringen.

 An Windrädern spalten sich die Meinungen: Die einen begrüßen ihre umweltfreundliche Technologie, die anderen beklagen eine "Verspargelung" der Landschaft.

An Windrädern spalten sich die Meinungen: Die einen begrüßen ihre umweltfreundliche Technologie, die anderen beklagen eine "Verspargelung" der Landschaft.

Foto: Archiv/ema

Seit dem Atomunfall in Fukushima sind die regenerativen Energien auf dem Vormarsch und allerorten sprießen Windkraftanlagen wie Spargel aus dem Boden. Auch weil im Windenergieerlass 2011 "viele Tabus gefallen sind", wie Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger am Mittwochabend in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erläuterte. So sei die Errichtung von Windrädern neuerdings auch in Landschaftsschutzgebieten und Gewerbegebieten erlaubt und das Landschaftsbild spiele keine Rolle mehr.

Kostenpunkt: 12 000 Euro

Mit dieser neuen Gesetzeslage begründet die Verwaltung ihren Antrag, bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ein Gutachten einzuholen, das die Eignung von Standorten im Stadtgebiet untersucht. Kostenpunkt: 12 000 Euro.

Nicht nötig, befand als Erster Patrick Strösser (BA/CDf): "Hilden habe keine geeigneten Standorte, weil die Stadt "total zugebaut" sei. Ihm sekundierten Dr. Heimo Haupt (FL), Rudolf Joseph (FDP) und Günter Pohlmann (dUH). Dass dem nicht so ist, belegte Stuhlträger eindrucksvoll mit einer Folie aus dem Klimagutachten der Stadt, in der mögliche Standorte für Windkraftanlagen kartiert sind. "Im Bereich Kesselsweier, Elberfelder Straße, Garather Forst und Elbsee stimmen sowohl die vorgeschriebenen Abstandsflächen zur nächsten Bebauung als auch die Windverhältnisse, die das wirtschaftliche Betreiben von Windkraftanlagen ermöglichen", erläuterte Stuhlträger gegenüber der RP. Und das nach dem alten Windenergieerlass. Ein Gutachten nach den neuen gesetzlichen Vorgaben könnte klären, ob weitere Flächen infrage kommen.

Im Flächennutzungsplan (FNP) kann die Stadt festlegen, ob sie überhaupt (Vorrang)flächen für Windräder ausweisen will, und wenn ja, wo. Anderenfalls muss sie einem Investor, der alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, den Bau einer Windkraftanlage genehmigen. — Oder im Hauruck-Verfahren innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes den nicht gewünschten Bau nach Möglichkeit verhindern. "Wir fürchten, dass diese Zeit dann nicht reicht", plädiert Stuhlträger für eine vorsorgliche Festschreibung im FNP — und das dafür aus Sicht der Verwaltung notwendige Gutachten.

Bereits Anfragen

Baudezernentin Rita Hoff berichtete, dass es bereits Anfragen von Windkraftanlagenbetreibern gegeben habe. Und sie geht davon aus, "dass sich weitere Interessenten melden werden". Es gehe im Moment nicht darum, sich gegen Windräder zu positionieren, betonte die Beigeordnete. Mit dem Instrument der Konzentrationsflächen könne man die Flächen dafür aber reduzieren und lenken. Und mit dem Gutachten habe die Verwaltung eine wichtige Argumentationsgrundlage gegenüber Investoren in der Hand.

Angesichts der "neuen Erkenntnisse" und dem daraus resultierenden Beratungsbedarf wurde die Beschlussfassung über das Gutachten in die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses verschoben.

(RP/jt)
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