Haan Windhövel-Fahrplan unklar

Düsseldorf · Die Vergabekammer der Bezirksregierung fordert die Stadt auf, nur noch mit dem Unternehmen zu verhandeln, das nach der europaweiten Ausschreibung übrig blieb. Haan hat bereits Beschwerde eingelegt.

Wann und ob das Windhövel-Center in seiner geplanten Form verwirklicht werden kann, ist weiter offen. Wie gestern gemeldet, hat die Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf die Beschwerde des Bieters HBB Gewerbebau aus Lübeck bestätigt, der bei der europaweiten Ausschreibung als einziger die formalen Kriterien erfüllt hatte. Gegen die Kammer-Entscheidung hat die Stadt Haan inzwischen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, bestätigte Bürgermeister Knut vom Bovert gestern auf Anfrage.

Dreh- und Angelpunkt in dem Streit ist die Verfügbarkeit von Grundstücksflächen. Rund 60 Prozent der für die Verwirklichung der Passage gewünschten Parzellen befinden sich im Eigentum der Stadt und der Stadtwerke. Der Rest ist in privater Hand. Die Stadt ist der Auffassung, es sei Aufgabe des Investors, sich das benötigte Gelände zu sichern. Bislang hat der Ideen-Entwickler ITG diesbezüglich die besseren Karten. Denn seit 2006 sicherte sich der Düsseldorfer Investor befristete Kaufoptionen für eine Reihe von Grundstücken.

Nach Abschluss der europaweiten Ausschreibung – im September 2008 – verhandelte die Stadt zunächst mit dem Interessenten HBB. Als allerdings klar wurde, dass dieses Unternehmen keinen Zugriff auf die nötigen Grundstücke hatte, nahm die Stadt wieder Gespräche mit allen Bietern auf. Dagegen legte HBB Beschwerde ein. Die Vergabekammer wertete das Vorgehen der Stadt als "willkürliche Bevorzugung des weiteren Interessenten" (ITG, Anmerkung der Redaktion) und den Abbruch der Verhandlungen zudem als "Scheinaufhebung", die rückgängig zu machen sei.

"Im Augenblick ist die Rechtslage so, dass wir nur mit HBB verhandeln dürfen. Aber wir wollen mit allen sprechen", erklärte Bürgermeister Knut vom Bovert. Und Baudezernent Matthias Buckesfeld ergänzte: "Wir sollen mit jemandem verhandeln, ohne zu wissen, über was wir denn noch verhandeln sollen." Der Verwaltungsvorstand kann die Entscheidung der Kammer nicht recht nachvollziehen.

Dass die Bauvoranfrage von ITG für eine großes Textilhaus (am Neuen Markt) und eine Apotheke (an der Kaiserstraße) positiv beschieden worden sei, schaffe keinen Konflikt. Die Vorhaben entsprächen gültigem Baurecht. Die Verfügbarkeit der Grundstücke sei für eine Entscheidung der Bauaufsicht nicht von Belang. "Hat ein Investor eine gültige Baugenehmigung, aber keine Grundstücke, dann kann er mit der Genehmigung nichts anfangen", stellte Buckesfeld klar.

Die Praktiker in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung erinnern sich inzwischen wehmütig an die frühere Praxis. Bei städtebaulichen Projekten setzten sich Planer und Grundstückseigentümer zusammen und handelten einen Vertrag aus. Heute müssen, wenn es um kommunale Flächen geht, aufwändige und – wie der Fall Windhövelcenter zeigt – nicht gerade unbedingt zielführende Vergabeverfahren abgewickelt werden. Buckesfeld packte seinen Unmut in einen Vergleich: "Man kann nicht mehr vernünftig arbeiten. Es ist, als wollte man mit einem Kugelschreiber einen Nagel in die Wand treiben."

(RP)
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