Hilden Wettbewerb: Wie soll das Einkaufscenter heißen?

Hilden · Die Rheinische Post und das Immobilienunternehmen Hahn Gruppe aus Bergisch Gladbach suchen einen Namen für das neue Einkaufszentrum am Warrington-Platz: Der Name sollte einprägsam sein und einen örtlichen Bezug zur Umgebung herstellen. "Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf", sagt Christian Braun, verantwortlicher Projektleiter bei Hahn. "Und machen Sie mit beim Namenswettbewerb." Einsendeschluss ist Freitag, 18. Januar 2013.

Aus allen Einsendungen kürt eine Jury die besten Namensvorschläge und stellt sie der Öffentlichkeit zur Wahl. Der Name, auf den später die meisten Stimmen entfallen, wird der Name des Einkaufszentrums. Als Preise werden Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von 1000 Euro sowie weitere wertvolle Sachpreise ausgelobt. Den Hauptgewinn, einen Gutschein im Wert von 500 Euro, erhält der Einsender des späteren Gewinnernamens. Bei mehreren identischen Vorschlägen entscheidet das Los. Die weiteren Preise werden unter allen Teilnehmern verlost. Projektleiter Braun: "Das neue Einkaufszentrum wird für die Bevölkerung gebaut. Die Bürger sollen den Namen deshalb auch selbst bestimmen können."

So geht es: Schreiben Sie eine Postkarte an die RP-Redaktion Hilden, Robert-Gies-Straße 17, 40721 Hilden. Oder mailen Sie an: hilden@hahnag.de, Stichwort jeweils: Namenswettbewerb. Sowohl die Karten als auch die Mails müssen, neben dem Vorschlag, folgende Daten enthalten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon/E-Mail-Adresse. Zuschriften ohne diese Angaben werden nicht berücksichtigt.

Und dies sind die Teilnahmebedingungen: Veranstalter des Gewinnspiels sind die Hahn Gruppe und die Rheinische Post. Mit der Teilnahme akzeptiert der Einsender die Teilnahmebedingungen und stimmt zu, dass seine Daten zur Abwicklung des Gewinnspiels und zur Veröffentlichung genutzt werden.

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Einsendung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Einsender treten sämtliche Nutzungsrechte ihrer Namensvorschläge an die Hahn Gruppe ab. Die Gewinner werden im Losverfahren ermittelt und zeitnah benachrichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(gök)
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