Ärgernis in Hilden und Haan Wer Sperrmüll mitnimmt, macht sich strafbar

Nach dem Unwetter vergangene Woche türmen sich Möbel und andere Gegenstände aus überfluteten Kellern an vielen Straßen im Hildener Stadtgebiet. Doch wer sich davon einfach etwas mitnimmt, macht sich strafbar, erklärt die Polizei.

 Unwetter-Sperrmüll in der Hildener Altstadt: Wer davon etwas mitnimmt, macht sich strafbar, erklärt die Polizei.

Unwetter-Sperrmüll in der Hildener Altstadt: Wer davon etwas mitnimmt, macht sich strafbar, erklärt die Polizei.

Foto: Tobias Dupke

Der Bauhof arbeitet sich durch die Stadt und beseitigt die Sperrmüllberge, die sich nach dem Unwetter vergangene Woche in ganz Hilden türmen. Die betroffenen Anwohner räumen ihre Keller leer. Oft auch viele Erinnerungsstücke, die durch das Hochwasser zerstört worden sind.

Ein besonderes Ärgernis sind für viele Hildener und Haaner die Menschen, die den Hochwasser-Sperrmüll an der Straße durchwühlen und brauchbare Gegenstände mitnehmen. In den sozialen Netzwerken zeigen sich viele Nutzer entrüstet: „Da liegt kein normaler Sperrmüll, da liegt oft das ganze Leben, Erinnerungen oder liebgewonnene Erbstücke, die niemals auf diesen Haufen geworfen worden wären, aber durch das Hochwasser zerstört wurden! Respektlos sich daran zu bereichern“, schreibt beispielsweise einer.

Die Rechtslage ist laut Polizeisprecher Heinrich-Ulrich Löhe eindeutig: „Sperrmüll ist im juristischen Sinne nicht herrenlos und gehört (unterschiedlich nach kommunalen Bestimmungen) entweder noch dem alten Eigentümer oder bereits dem bestimmten Entsorger. Entwendet jemand einen Teil des Sperrmülls, ist das Diebstahl. Man macht sich damit strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen. Das Mitnehmen von Sperrmüll wird in den meisten Fällen jedoch als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld belegt.“

(tobi)
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