Hilden/Haan Weniger Menschen wegen Hepatitis im Krankenhaus

Hilden/Haan · Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 1. Oktober 2021 im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Check-up 35 für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr ein Screening auf Hepatitis B und C.

 Der Hepatitis-Check ist jetzt Teil einer Vorsorge-Untersuchung.

Der Hepatitis-Check ist jetzt Teil einer Vorsorge-Untersuchung.

Foto: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG/Peter Obenaus / GSK

In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der Menschen, die wegen einer Virenhepatitis im Krankenhaus behandelt werden mussten, laut den Daten des Statistischen Landesamtes, deutlich gesunken. „Mussten 2009 noch 40 Menschen wegen dieser Erkrankung im Kreis Mettmann in einem Krankenhaus behandelt werden, waren es 2019 nur 23. Dies entspricht einem Rückgang von immerhin 42,5 Prozent“, sagt Michael Lobscheid von der IKK classic. „Trotz dieses erfreulichen Rückgangs sollte man diese Erkrankung aber nicht unterschätzen.“ Denn eine Virushepatitis kann unterschiedlich schwer verlaufen: Manche Betroffene merken von ihrer Erkrankung fast nichts, die meisten leiden allerdings unter grippeähnlichen Symptomen. Auch Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie Fieber kommen häufig vor. Einige Formen der Hepatitis können auch chronisch werden und schädigen, wenn sie nicht behandelt werden, die Leber. Dies kann dann zu Langzeitfolgen wie beispielsweise einer Leberzirrhose führen.  

Darum übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Oktober 2021 im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Check-up 35 für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr ein Screening auf Hepatitis B und C. „Die gute Nachricht dabei: Selbst wenn bei dem Screening Hepatitis festgestellt wird, nur selten verläuft eine Neuinfektion so dramatisch, dass die Leber versagt. Wer beim Hausarzt die Diagnose Hepatitis B oder Hepatitis C erhält und seinen Facharzttermin erst in einigen Wochen oder Monaten hat, braucht keine Sorge zu haben, dass seine Leber in diesem Zeitraum starken Schaden nimmt. Eine Neudiagnose ist daher in der Regel kein Notfall und muss nicht sofort behandelt werden“, so Michael Lobscheid.

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