Hilden Was Touristen passiert, wenn sie betrunken radeln

Hilden · Zwei Radler sind erheblich betrunken aufgefallen, als sie von der Polizei überprüft wurden: Ein 18-Jähriger, der Samstagnacht auf der Ellerstraße in Schlangenlinien unterwegs war, hatte 2,86 Promille im Blut. Und ein 44-jähriger Tourist war am Samstag in der Frühe mit 1,83 Promille auf der Düsseldorfer Straße in die Überprüfung geraten.

 Gefährlich: Biergarten-Ausflug mit dem Fahrrad

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Foto: archiv

Beide Radler müssen nicht mit einem Führerschein-Entzug rechnen, der eigentlich ab 1,6 Promille am Lenker fällig wäre: Der junge Mann hat noch gar keinen Führerschein, und bei Touristen können die deutschen Polizisten nicht viel machen. Der 44-Jährige kommt aus Südosteuropa.

Der Grund: Die deutsche Polizei hat keine Handhabe, den Führerschein eines Fahrers aus dem Ausland einzuziehen — was also auch in diesem Fall nicht erfolgt ist. In besonders schlimmen Fällen können die Beamten das Amtsgericht auffordern, einen Stempel in den Führerschein des Fahrers zu machen, aus dem hervorgeht, dass der Inhaber nicht mehr fahren darf — in Deutschland. Mehr Verfügungsgewalt haben die deutschen Behörden aber nicht. "Das gilt jedoch auch umgekehrt für Deutsche im Ausland", erklärt Polizeisprecher Frank Sobotta. "Einem deutschen Touristen kann ebenfalls nur verwehrt werden, in dem Land, in dem er überprüft wurde, nicht mehr fahren zu dürfen."

Was den Touristen allerdings erwartet, ist ein Strafverfahren, dessen Kosten er sofort hinterlegen musste: 900 Euro hat ihn seine Trunkenheitsfahrt gekostet; das Verfahren gegen ihn wird von hier aus geführt. Auch gegen den 18-Jährigen wurde eine Anzeige gestellt.

Generell gilt: Wer die 1,6 Promille-Grenze überschritten hat, ist laut Paragraf 316 Strafgesetzbuch "absolut fahruntüchtig". Wer sich dennoch auf den Drahtesel schwingt, riskiert seinen Führerschein. 1,6 Promille ist dabei bisher die Grenze. Dann sind eine Anzeige und ein Strafverfahren fällig, wie bei den beiden Hildenern jetzt. Die Deutsche Verkehrswacht will die Fahruntüchtigskeitsgrenze allerdings auf 1,1 — wie sie für Autofahrer bereits gilt — senken. Dann ist auch bei ihnen der Führerschein weg.

(RP)
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