Haan Was die Citystreife darf - und was nicht

Haan · Ein privater Sicherheitsdienst hat bei seinen nächtlichen Patrouillen nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch.

 Vor vier Jahren startete die Kooperation von Ordnungsamt und Kreispolizei. Unser Archivbild zeigt OberkommissarThomas Kronauge und Dirk Schauff vom Ordnungsamt gemeinsam unterwegs am Spielplatz Eisenbahnstraße.

Vor vier Jahren startete die Kooperation von Ordnungsamt und Kreispolizei. Unser Archivbild zeigt OberkommissarThomas Kronauge und Dirk Schauff vom Ordnungsamt gemeinsam unterwegs am Spielplatz Eisenbahnstraße.

Foto: staschik

Im Sommer soll ein privater Sicherheitsdienst testweise nachts und vor allem am Wochenende durch die Haaner Innenstadt patrouillieren. Das hat der Stadtrat mit Mehrheit bereits im Dezember auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen (die GAL stimmte dagegen, die Linke enthielt sich) und dafür 10 000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Was diese "Citystreife" darf und was nicht, darüber streiten Ratsmitglied Meike Lukat (fraktionslos) und Bürgermeister Knut vom Bovert, zuständig für das Rechts- und Ordnungsamt.

Laut Kurzkonzept der Verwaltung soll die Citystreife unter anderem auch Personalien feststellen, Taschen durchsuchen und Sicherstellungen vornehmen. Dies sei einem privaten Sicherheitsdienst nicht gestattet, betont Lukat, von Beruf Polizistin und deshalb mit Gesetzen wohl vertraut. Private Sicherheitsdienste hätten "keinerlei Zugriffsrechte", die über das sogenannte Jedermannsrecht (Paragraf 227 Bürgerliches Gesetzbuch) hinausgehen. Personalien feststellen, Taschen durchsuchen oder Sicherstellungen vornehmen ohne Einwilligung der Betroffenen dürften nur Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder Polizisten.

Das ist richtig, räumt Michael Rennert, Leiter des Ordnungsamtes, ein. Die private Citystreife soll nicht mit den Kompetenzen des Ordnungsamtes "beliehen" werden: "Dafür fehlt eine rechtliche Grundlage." Die Citystreife soll das Hausrecht nur auf eingegrenztem kommunalen Grund (Schulgrundstück) ausüben, aber nicht im Schillerpark oder im Park Ville d´Eu. Das bedeutet: In praktisch jedem Fall muss die Polizei gerufen werden. Das kann nachts, wenn nur ein Streifenwagen in Haan unterwegs ist, möglicherweise etwas dauern. Lukat hat beantragt, die eingeplanten 10 000 Euro für eine Ordnungspartnerschaft zwischen dem Ordnungsamt und der Polizei zu verwenden. Diese gibt es bereits — seit April 2009. Damals vereinbarten Ordnungsamt und Polizei mehr Präsenz zu zeigen, beispielsweise in der Marktpassage, im Schillerpark, auf Spielplätzen. Bilanz: Laut Kreispolizei hat für Ordnungsamtsmitarbeiter im Außendienst 2009 ein Verhaltens- und Kommunikationstraining stattgefunden. "Vier gemeinsame Jugendschutz- und sieben Spielplatzkontrollen haben stattgefunden", recherchierte Polizeisprecher Ulrich Löhe. Seitdem fanden jedes Jahr vier Jugendschutzkontrollen von Ordnungsamt und Polizei statt. Dabei seien auch Bußgelder wegen Abgabe von Alkohol und Tabak an Minderjährige verhängt worden. Die Spielplatzkontrollen seien nach 2010 eingestellt worden — "weil es dort keine Probleme mehr gab". 2011 und 2012 gingen Ordnungsamt und Polizei während der Haaner Kirmes gemeinsam auf Streife. "Die Kooperation zwischen Ordnungsamt und Polizei klappt aus unserer Sicht reibungslos", bilanziert Löhe. Jugendschutzkontrollen machten aus Sicht der Polizei aber nur dann Sinn, wenn sie zu Zeiten stattfinden, wo sich Minderjährige schon mal gerne verbotenerweise in Kneipen aufhielten — also nach 22 Uhr. Für das Ordnungsamt bedeutet das Überstunden.

Mit dem Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes habe die Polizei grundsätzlich keine Probleme — "wenn die Zusammenarbeit stimmt": "Für uns sind das schnelle gute Zeugen. Ein privater Sicherheitsdienst macht das, was wir uns von jedem Bürger wünschen." Die Präsenz einer Citystreife habe eine "gewisse abschreckende Wirkung".

(RP/ac)
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