Noch mehr Elektroroller in Hilden Vierter Anbieter vermietet E-Scooter in Hilden

Hilden · Seit Freitag können in Hilden nicht mehr nur 150, sondern 200 Elektroroller für Kurzstrecken gemietet werden. Das Unternehmen „Bolt“ sein Gebiet auf die Itterstadt ausgeweitet.

 Bolt-Elektroroller stehen in der Fußgängerzone.

Bolt-Elektroroller stehen in der Fußgängerzone.

Foto: Tobias Dupke

Ohne große Ankündigung hat ein weiterer E-Scooter-Anbieter sein Angebot auf Hilden ausgeweitet. Mit den Rollern des Unternehmens „Bolt“ konkurrieren nun insgesamt vier Firmen um die Gunst der Kunden. Wie viele Bolt-Roller seit Freitag in Hilden unterwegs sind, ist offiziell nicht bestätigt. Es dürften aber wie bei den anderen Unternehmen auch 50 sein – damit steigt die Zahl der Miet-Elektroroller auf 200.

Auf der Homepage des Anbieters taucht Hilden am Vormittag noch nicht in der Liste der Städte, in denen Bolt-Roller verfügbar sind, auf. Aber die App hat das Gebiet bereits freigeschaltet. Darin zu sehen sind auch Bereiche, in denen die Roller fahren und abgestellt werden dürfen – und außerdem die Tabuzonen. Auffällig ist, dass die Mittelstraße nicht komplett ausgenommen ist, sondern zwischen Schulstraße und Fritz-Gressard-Platz genutzt werden darf. Der Stadtpark wiederum ist ausgenommen, ebenso Friedhöfe und weitere Grünanlagen. Der Hildener Westen sowie der Bereich des Ostens rund um die Walder Straße (ab der A3-Brücke) sind in der Darstellung der zugelassenen Bereiche ebenfalls rot hinterlegt – dort scheinen die Roller zwar genutzt werden zu dürfen, dürfen aber nicht abgestellt werden. Wer sie trotzdem dort parkt, muss sie weiter bezahlen.

Viele Hildener ärgern sich über die E-Scooter. Einige Nutzer halten sich nicht an die Regeln, fahren beispielsweise mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone oder stellen die Roller mitten auf dem Bürgersteig, auf Privatgrundstücken oder sogar auf der Straße ab – den Stellenwert im Mobilitätsgeschehen fasst die Verwaltung darüber hinaus so zusammen: Die Nutzung der Elektroroller haben „keinerlei Bedeutung“. Die Roller werden trotzdem rege genutzt, vor allem Jugendliche und junge Erwachsene überbrücken mit ihnen kurze Distanzen.

Der Stadt sind unterdessen die Hände gebunden. Während die Polizei für Verstöße bei der Fahrt zuständig ist, kann die Kommune durch das Ordnungsamt nur falsch abgestellte Scooter registrieren und den Fahrer zur Kasse bitten, was sie laut Dezernent Peter Stuhlträger auch macht – aber grundsätzlich verbieten lassen sich die Roller nicht.  Im Juni 2020 hatte der Bund eine sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge­verordnung veröffentlicht, die eine Nutzung der Scooter ermöglicht.

Die Anbieter appellieren an die Nutzer, sich an die Verkehrsregeln zu halten, die Tabuzonen zu meiden und die Roller regelkonform abzustellen. Wie andere fordert auch Bolt ein Beweisfoto vom Parkplatz, um die Fahrt per App beenden zu können. Allerdings lassen sich die E-Scooter auch bewegen, wenn sie nicht aktiv sind. Dann allerdings nur als Tretroller ohne Elektroantrieb.

(tobi)
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