Hilden Verwehrte Taxifahrt mit Hund sorgt für hitzige Diskussion

Bei der Frage, ob sich Taxifahrer auf eine Fahrt mit einem Vierbeiner einlassen sollten, sind sich die Leser der Rheinischen Post nicht einig. Eine Online-Diskussion entbrannte wegen des Artikels „Taxifahrer verwehren Transport von Hund“ (RP Lokalteil Hilden, 19. August).

 Kirsten Rohmann wurde die Taxifahrt mit ihrem Hund verwehrt (Anm. d. Redaktion: das Taxi im Hintergrund hat nichts mit dem Fall zu tun).

Kirsten Rohmann wurde die Taxifahrt mit ihrem Hund verwehrt (Anm. d. Redaktion: das Taxi im Hintergrund hat nichts mit dem Fall zu tun).

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Ansichten sind konträr: Unterstützung gibt es sowohl für die Betroffene als auch für die Taxifahrer.

„Ich will auch in kein Taxi steigen, dass nach Hund stinkt“, kommentiert eine Leserin. „Es geht nicht darum, ob der nächste Fahrgast nicht einsteigen will, sondern darum, dass Taxifahrer die Mitnahme ohne schwerwiegenden Grund nicht verweigern dürfen“, erwidert ein anderer darauf.

Zum Hintergrund: Kirsten Rohmann bestellte nachts ein Taxi für sich, ihren Mann und den gemeinsamen Hund. Den Vierbeiner kündigte sie dabei telefonisch an. Auf Nachfrage, nachdem 20 Minuten kein Taxi kam, informierte sie die Zentrale, dass sich kein Taxifahrer fände, der sie mit dem Hund mitnehmen würde.

„Ich bin bestimmt nicht die einzige Betroffene“, vermutete Rohmann. Das bestätigen die RP-Leser über die Stadtgrenzen hinaus: „Habe ich auch alles miterlebt“, heißt es. Andere Leser, zum Teil Hildener, loben hingegen ihre Taxifahrer und berichten, nie Probleme bei der Hundemitnahme gehabt zu haben.

Dass Kirsten Rohmann nicht mitgenommen werden konnte, bezeichnet Norberto Milharo, Vorstand der Taxi Zentrale Hilden, als „unglücklichen Zufall“. Weiter erklärte er: „Wir transportieren tagtäglich Tiere.“ Doch genau das wird zum Streitthema unter den RP-Lesern: Der potentiell hinterlassene „Dreck“ und „Gestank“ der Vierbeiner werden immer wieder als Argument gegen den Tiertransport im Taxi angeführt. Dass die „Beförderungspflicht“ der Taxifahrer ein im Auto ausreichend gesichertes Tier umfasst, könne dabei nicht nachvollzogen werden.

Ein Mettmannerin versucht zu schlichten: Man müsse das Thema „auch mal von mehren Seiten betrachten“. Sie habe selber eine Tierhaarallergie, verstehe aber gleichzeitig den Unmut der Hundehalter, wenn sie stehen gelassen werden.

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