Hilden Streit um Hildens erste Buchdruckerei

Hilden · Der Stadtrat hat das Gebäude Berliner Straße 10 unter Denkmalschutz stellen lassen. Der Eigentümer ist dagegen.

 Es geht um das Gebäude am linken Bildrand in historischer Bauweise, das unser Fotograf bei hellem Mondschein aufgenommen hat.

Es geht um das Gebäude am linken Bildrand in historischer Bauweise, das unser Fotograf bei hellem Mondschein aufgenommen hat.

Foto: Staschik Olaf

Der Gebäudekomplex Berliner Straße 8-10 soll offenbar verkauft werden. Deshalb schaute sich die Untere Denkmalbehörde das Haus Berliner Straße 10 genauer an und stellte fest: Hildens erste Buchdruckerei (belegt seit 1906) verdient Denkmalschutz. Das Haus sei ein "qualitätsvolles, nahezu unverändert erhaltenes Beispiel für einen sowohl noch ländlich, als auch schon städtisch geprägten Wohn- und Bürobau" in Hilden kurz nach 1900. Das Gebäude lag an der Apfelstraße, die 1978 für die vierspurige Berliner Straße weichen musste. Das Gebäude Berliner Straße 10 sei zusammen mit dem Denkmal Benrather Straße 20 das letzte Zeugnis der historischen Bebauung der ehemaligen Apfelstraße. Auch ein rückwärtiger Anbau sei denkmalwert, aber nicht das anschließende zweigeschossige Gebäude Berliner Straße 8, in dem sich aktuell die Kleiderkammer des katholischen Sozialdienstes befindet.

Der Stadtrat schloss sich der Unteren Denkmalbehörde mit Mehrheit an. "Das Haus ist denkmalwürdig", sagte Jürgen Scholz (SPD): "Dann sollten wir es auch in die Denkmalliste eintragen." Dafür sprach sich auch Markus Hanten für die Bürgeraktion aus: "Denkmalschutz aber nur für das Hauptgebäude Berliner Straße 10, nicht für den hinteren Anbau."

Karin Herzfeld ist bei der Stadtverwaltung für den Denkmalschutz zuständig. "Im ersten Schritt stellen wir fest, was denkmalwürdig ist", erläuterte sie: "In einem zweiten Schritt, was man mit dem Denkmal alles machen kann. Wir finden immer einen Kompromiss mit den Eigentümern." Das scheint diesmal aber besonders schwierig zu sein. Weil der Eigentümer (sein Name wurde aus Datenschutzgründen nicht genannt) auf keinen Fall möchte, dass seine Immobilie ein Baudenkmal wird. Dadurch könnte die künftige neue Nutzung und Bebaubarkeit des Areals eingeschränkt werden, fürchtet der Eigentümer wohl.

Die Untere Denkmalbehörde sieht das anders. Nur ein "sehr kleiner Teil des Grundstücks" sei vom Denkmalschutz betroffen, der größte Teil nutzbar im gültigen Bebauungsplan vorgegeben. Ein qualitätvoll gestaltetes Denkmal könne die Attraktivität und den Marktwert des gesamten Geländes sogar noch erhöhen, meint Herzfeld. Dafür gebe es in Hilden Beispiele.

Die FDP stelle den Denkmalschutz nicht in Frage, sagte Rudolf Joseph: "Wir sind aber unglücklich, dass der Eigentümer so vor den Kopf gestoßen wird und man nicht versucht hat, ihn mitzunehmen." Dem widersprach Baudezernentin Rita Hoff: "Denkmalschutz ist nicht verhandelbar. Es geht darum, dass das Areal neu bebaut werden soll - aber ohne dem Denkmal zu schaden."

Ludger Reffgen (Bürgeraktion) wollte von einem Angebot des Eigentümers an die Stadt wissen - und zitierte aus Schreiben. "Warum wird ein Rechtsstreit nicht vermieden?", wollte er von Bürgermeisterin Birgit Alkenings wissen. "Das ist versucht worden", versicherte diese: "Manchmal kann man sich auch nicht einigen."

Über die Schreiben des Eigentümers - die offenbar nur Reffgen vorlagen - wollte die Bürgermeisterin wie vorgeschrieben nur nicht-öffentlich reden. Fakt ist: Nach dem Ratsbeschluss steht das Gebäude Berliner Straße 10 jetzt mitsamt rückwärtigem Anbau unter Denkmalschutz. Dagegen kann der Eigentümer klagen.

(RP)
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