Hilden Streit um DRK-Rettungseinsatz

Hilden · Paul Kottolinsky (75) klagte am 31. Juli über Beschwerden. Das DRK brachte ihn auf eigenen Wunsch nicht in die Klinik. Dort wurde am nächsten Tag ein Schlaganfall festgestellt. Schwiegertochter Ulrike Kottolinsky: "Wir haben uns vom DRK falsch beraten gefühlt."

 Die Bereitschaft des DRK Hilden übernimmt dienstags und samstags für die Feuerwehr (im Bild) den Rettungsdienst.

Die Bereitschaft des DRK Hilden übernimmt dienstags und samstags für die Feuerwehr (im Bild) den Rettungsdienst.

Foto: Staschik

Paul Kottolinsky sitzt auf dem kleinen Balkon seiner Wohnung. Es ist Dienstagabend, der 31. Juli, gegen 18.30 Uhr. Der 75-Jährige Leukämie-Patient kann das linke Bein und den linken Arm nur noch schlecht bewegen.

Die Gliedmaßen fühlen sich "wie eingeschlafen" an. Seine besorgte Frau Karin ruft den Notarzt über 112, wird an die Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte verwiesen und von dort wieder zurückverwiesen. Das Hin und Her zerrt an den Nerven. Gemeinsam mit Schwiegertochter Ulrike Kottolinsky trifft ein Rettungswagen des DRK Hilden mit drei Rettungsassistenten an der Wohnung ein.

Für das, was dann geschieht, gibt es zwei Darstellungen. Ulrike Kottolinsky gerät verbal mit einem Rettungsassistenten aneinander, der sie des Balkons verweisen will. "Mein Schwiegervater ist nicht untersucht, nur angeschaut worden", sagt die Schwiegertochter. Die Retter hätten darauf hingewiesen, dass die Familie den Einsatz zahlen müsse, sollte sich herausstellen, Paul Kottolinsky nichts fehlt. "Die DRK-Helfer haben uns so unsicher gemacht, dass der Schwiegervater zu Hause geblieben ist", sagt Ulrike Kottolinsky. Am nächsten Tag sei es ihm so schlecht gegangen, dass sie ihn mit ihrem Auto ins Hildener Krankenhaus gebracht habe: "Dort hat man einen Schlaganfall festgestellt und die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, warum wir jetzt erst kommen."

Und so schildert Addy Larisch, Bereitschaftsleiter des DRK Hilden, den Vorfall: "Die Leitstelle hatte uns mitgeteilt, dass die Familie bereits mehrfach angerufen hatte. Der Patient lag auf einem kleinen Balkon. Es gab wenig Platz zum Arbeiten." Der Ton, in der Ulrike Kottolinsky von dem DRK-Helfer angesprochen worden war, sei "nicht in Ordnung" gewesen: "Dafür habe ich mich bereits schriftlich in aller Form entschuldigt." Medizinisch hätten die drei ehrenamtlichen Mitarbeiter jedoch "alles richtig gemacht". Der Patient sei untersucht worden. Es habe keine Hinweise auf einen Schlaganfall gegeben.

Der Patient sei aufgeklärt worden, dass er möglicherweise die Einsatzkosten übernehmen müsse, wenn die Beschwerden sich als harmlos herausstellen sollten: "Dazu sind wir verpflichtet." Larisch: "Wir wollten den Patienten ins Krankenhaus bringen. Er wollte das nicht. Das lassen wir uns in solchen Fällen immer schriftlich bestätigen." Die eingesetzten Helfer arbeiteten zwar ehrenamtlich, seien aber erfahrene Rettungsassistenten, betont der DRK-Bereitschaftsleiter. Diese Ausbildung ist staatlich geregelt, dauert zwei Jahre und beinhaltet unter anderem Klinikpraktika und ein berufspraktisches Jahr auf einer Lehrrettungswache.

Wenn der Rettungswagen gerufen wird und eine Behandlung unnötig ist oder in der Wohnung vorgenommen werden kann, muss der Verursacher in der Regel die Kosten des Einsatzes übernehmen, erläutert André Maßmann, Sprecher der AOK Rheinland/Hamburg, eine der größten Krankenkassen in der Region: "Das ist gesetzlich so geregelt." Hintergrund: Patienten hätten auch die Möglichkeit, einen Bereitschaftsarzt aus der Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte zu rufen oder selbst in eine Klinik zu fahren. Die AOK entscheide in solchen Fällen jeweils im Einzelfall. Paul Kottolinsky ist in einer Reha-Maßnahme. Er darf — Folge des Schlaganfalls — nicht mehr Autofahren.

(RP/rl)
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