Johann-Sebastian-Bach-Straße in Hilden Straßenzustand lässt zu wünschen übrig

HIlden · Leser beschweren sich über den Zustand der Johann-Sebastian-Bach-Straße. Auch Monate nach den Bauarbeiten an der Ecke zur Beethovenstraße ist die Fahrbahn noch nicht erneuert worden.

 Der Belag der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Hilden lässt zu wünschen übrig: Vor allem für Radfahrer können die Kanten gefährlich werden.

Der Belag der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Hilden lässt zu wünschen übrig: Vor allem für Radfahrer können die Kanten gefährlich werden.

Foto: Tobias Dupke

Der neue Gebäudekomplex an der Beethovenstraße, Ecke Johann-Sebastian-Bach-Straße kann sich sehen lassen: Schicke Wohnungen, modernes Äußeres. Der Belag der Johann-Sebastian-Bach-Straße dagegen wirkt wie eine Kraterlandschaft. Nach den Bauarbeiten ist die Fahrbahndecke noch nicht wieder erneuert worden, obwohl das Gebäude bereits seit Monaten fertig ist. Was für Autofahrer nur lästig ist, kann für Radfahrer gefährlich werden: hohe Kanten, die nach den Tiefbauarbeiten auf der Straße übrig geblieben sind. Das bemängelt ein Leser.

Wir haben bei der Stadt nachgefragt: „Die Baumaßnahmen in der Johann-Sebastian-Bach-Straße erfolgen auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrags im Auftrag und in Verantwortung durch den Bauherrn des Projekts Beethovenstraße 35 bis 41/Johann-Sebastian-Bach-Straße 1 bis 7“, erklärt Baudezernent Peter Stuhlträger. Für die Baustelle trage die Vertragspartnerin der Stadt noch die Verkehrssicherungspflicht.

„Laut Auskunft der von der Vertragspartnerin beauftragten Straßenbaufirma sollen bis Ende Januar 2022 die Gehwegflächen nachgearbeitet, fehlendes Fugenmaterial eingefegt und die gesamte Gehwegfläche gereinigt werden. Zusätzlich sollen Baken und weitere Schilder aufgestellt werden, um auf die Fräskanten in den Asphaltbereichen aufmerksam zu machen“, berichtet Peter Stuhlträger weiter.

Für den Einbau der noch fehlenden Asphaltdecke, das Aufbringen der Markierung und das Schneiden und Vergießen an den Randeinfassungen sei vom Bauleiter die Woche vom 31. Januar bis zum 4. Februar genannt worden, soweit die Witterung dies zulasse. „Das bedeutet unter anderem, dass es in dieser Woche absehbar wärmer als 5 Grad sein muss, da bei geringeren Temperaturen die Asphaltdecke zur Vermeidung von Baumängeln nicht eingebaut werden darf“, erklärt der Baudezernent. Die Abnahme und damit die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt erfolgt erst, wenn alle Arbeiten erledigt worden seien.

(tobi)
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