Hilden/Haan Steuererklärung: Abgabe bis Ende Mai

Hilden/Haan · Neuerung in diesem Jahr: Belege nur noch auf Nachfrage des Finanzamts erforderlich.

 Das Finanzamt Hilden ist für Langenfeld und Monheim zuständig.

Das Finanzamt Hilden ist für Langenfeld und Monheim zuständig.

Foto: Cis

In diesem Jahr muss die Einkommensteuer-Erklärungen für das abgelaufene Jahr bis spätestens 31. Mai eingereicht werden. Darauf macht jetzt Jürgen West, Leiter des Finanzamtes Hilden (zuständig auch für Haan, Monheim und Langenfeld) aufmerksam. Erst ab 2018 ist die Frist um zwei Monate jeweils bis zum 31. Juli verlängert. Wer seine Steuererklärung vollständig elektronisch abgibt, darf sich aber schon in diesem Jahr bis zum 31. Juli Zeit lassen. Anmelden kann man sich im Internet unter www.elster.de.

"Bei uns muss für die Abgabe der Erklärung niemand persönlich vorbeischauen", sagt Jürgen West. Der Einwurf in den Briefkasten (Neustraße 60 in Hilden) oder eine Postsendung reichen aus. Für diejenigen, die persönlich abgeben möchten, ist dies zeitsparend an der Info-Theke im Eingangsbereich möglich.

Belege müssen grundsätzlich nicht mehr beigefügt werden. "Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 wird so deutlich einfacher", sagt West. Belege sind nur noch dann nötig, wenn sie in den Formularen ausdrücklich verlangt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn erstmals ein Behinderten-Pauschbetrag beantragt wird", erläutert West die Neuerung: "Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufzubewahren."

Wie schnell die Erklärungen bearbeitet und die Steuerbescheide erstellt werden können, lasse sich nicht vorhersagen. "Im Bereich des Finanzamtes Hilden geben etwas weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmer die Erklärungen im elektronischen Verfahren ab", erklärt West. Dieser Anteil sollte steigen, denn letztlich profitieren beide Seiten von den elektronischen Erklärungen: Die Bürger könnten sich zum Beispiel im authentifizierten Verfahren die dem Finanzamt vorliegenden Daten vorab anschauen und in ihre Erklärungen einbinden. Zusätzlich könnten Daten des Vorjahres leicht übernommen werden, so dass der Umfang der notwendigen Eingaben schrumpfe.

Die Übermittlung über die Datenleitung spare Porto und die Finanzverwaltung müsse die so übermittelten Daten nicht mehr zeitaufwendig in das behördeneigene Berechnungsprogramm eingeben.

(cis)
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