Entscheidung im Stadtrat Stadt Hilden erhöht Vergnügungssteuer

Hilden · Finanzdezernentin Anja Franke rechnet dadurch ab 2022 mit 1,4 Millionen Euro Einnahmen jährlich. Ab 1. Januar 2022 steigt die Abgabe auf 6,5 Prozent des Spieleinsatzes.

 In Hilden soll es rund 300 Glücksspielgeräte in Spielhallen und mehr als 100 Groschengräber in Gaststätten geben.

In Hilden soll es rund 300 Glücksspielgeräte in Spielhallen und mehr als 100 Groschengräber in Gaststätten geben.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Vergnügungssteuer im kommenden Jahr zu erhöhen. Seit 2017 sind je Kalendermonat und Apparat mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen und in Gastwirtschaften und sonstigen Orten 5,5 Prozent des Spieleinsatzes sowie bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 70 Euro, und in Gastwirtschaften und sonstigen Orten 45 Euro zu entrichten.

Ab 1. Januar 2022 steigt die Abgabe auf 6,5 Prozent des Spieleinsatzes. Das sei rechtlich zulässig, so die Verwaltung. Hintergrund: Die Stadt kann keine Vergnügungssteuer in beliebiger Höhe verlangen. Sie muss das sogenannte Erdrosselungsverbot berücksichtigen. Dazu hat das Oberverwaltungsgericht NRW in seinem Urteil (14 A 2838/19) vom 10. September 2020 ausgeführt: Bei bei einer erdrosselnden Steuerbelastung müssten „die schwächsten Anbieter aus dem Markt scheiden“, ohne dass neue ihren Platz einnehmen. Des Weiteren müsse eine „Tendenz zum Absterben der Spielgeräteaufstellerbranche“ im Stadtgebiet Hilden erkennbar sei. Beides sei bei einem Steuersatz bis zu 6,5 Prozent des Spieleinsatzes nicht der Fall. Die Verwaltung erwartet sich durch die Erhöhung Mehreinnahmen von rund 200.000 Euro im Jahr.

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, bei der in den Gemeinden veranstaltete Vergnügungen besteuert werden. Hierzu gehört zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen, spezielle Filmvorführungen sowie Veranstaltungen von Sex- und Erotikmessen besteuert. Die Steuer wird von den Kommunen erhoben – die Einnahmen fließen ausschließlich in die kommunalen Kassen.

Die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Vergnügungssteuer lagen im zweiten Quartal 2020 bei 31,8 Millionen Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 33,5 Millionen Euro beziehungsweise 51,2 Prozent weniger als im zweiten Vierteljahr des Vorjahres (damals 65,3 Millionen Euro).

Im Vergleich zum Vorquartal (Januar bis März 2020: 59,7 Millionen Euro) verringerten sich die Einnahmen um 46,7 Prozent. Von 2015 bis 2019 lag der durchschnittliche Einnahmebetrag der NRW-Kommunen aus Vergnügungssteuern bei etwa 65 Millionen Euro pro Quartal, so das Statische Landesamt NRW.

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