Hilden Stadt kann Bau günstiger Wohnungen nicht erzwingen
Hilden · Bürgermeisterin Birgit Alkenings antwortet auf eine Anfrage der CDU-Fraktion.
Bei der Neuaufstellung und Änderung von Bebauungsplänen kann die Stadt aus "städtebaulichen Gründen" auch Flächen festsetzen, auf denen ganz oder nur teilweise nur öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden dürfen. Die neuen Gebäude müssten allerdings nur die Voraussetzungen für öffentlich geförderten Wohnungsbau erfüllen, sprich Barrierefreiheit oder Mindestgröße der Bäder. "Der Bauherr ist aber nicht verpflichtet, die Fördermittel auch in Anspruch zu nehmen und tatsächlich Sozialwohnungen zu schaffen." Die Stadt habe in einigen Bebauungsplänen für einzelne Grundstücke solche Festsetzungen beschlossen. Ergebnis: Ein Großteil dieser Grundstücke liege seit Rechtskraft des Bebauungsplans 1989 brach.
"Die Eigentümer lassen die Grundstück lieber unbebaut, als sie dem öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen", berichtet Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger. Preisgünstiger Wohnraum könne auch über "städtebauliche Verträge" geschaffen werden.
Das funktioniere aber nur, wenn davon nicht nur die Kommune, sondern auch der Investor profitiere. In München werde nur noch dann Bauland ausgewiesen, wenn der Bauherr es selbst erschließt, alle Lasten und Kosten übernimmt und 30 Prozent Sozialwohnungen errichtet.
Ergebnis: Der Grundstücksmarkt sei so umkämpft, dass sich durch den Sozialanteil die frei finanzierten Wohnungen um so stärker verteuerten - und für die Mittelschicht unerschwinglich würden.
In Hilden gibt es 1287 öffentlich geförderte Wohnungen. Das entspricht 6,4 Prozent aller Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hilden. In vergleichbaren Städten liegt dieser Anteil bei 11,3 Prozent, in NRW bei 10,2 Prozent. 2025 stehen nur noch 899 Sozialwohnungen zur Verfügung. Hilden braucht von 2015 bis 2030 375 neue Sozialwohnungen, allein um den Bestand zu halten.