Nach den OGS-Beiträgen ändern sich auch die Kita-Gebühren in Hilden Stadt will nun auch Kita-Beiträge anpassen

Hilden · Nachdem sich die Politik für eine überarbeitete Version der neuen Betreuungsbeiträge im Grundschulbereich geeinigt hat, soll nun auch die Gebührenstruktur für Kita und Tagespflege angepasst werden. Das war ursprünglich eigentlich nicht vorgesehen.

 Im Jugendhilfeausschuss am Freitag, 10. Dezember, 17 Uhr, Aula Helmholtz-Gymnasium, stellt die Verwaltung ihre Pläne für Kita und Tagespflege vor.

Im Jugendhilfeausschuss am Freitag, 10. Dezember, 17 Uhr, Aula Helmholtz-Gymnasium, stellt die Verwaltung ihre Pläne für Kita und Tagespflege vor.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Kaum haben sich Politik und Verwaltung in Hilden auf eine neue Satzung für die Betreuung im Primarbereich (OGS, VGS) geeinigt, soll nun auch die Beitragsstruktur im Elementarbereich (Kita, Tagespflege) angepasst werden. Im Jugendhilfeausschuss am Freitag, 10. Dezember, 17 Uhr, Aula Helmholtz-Gymnasium, stellt die Verwaltung ihre Pläne dazu vor. Eins vorweg: Die Verwaltung möchte damit offenbar keine Mehreinnahmen erzielen, sondern die Beiträge an die Gebührenstruktur im OGS-Bereich anpassen. Daher dürfte sich der Gegenwind – anders als bei der Satzungsänderung im OGS-Bereich – in Grenzen halten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Warum werden die Beiträge angepasst? „Seitens der Verwaltung war zunächst nicht vorgesehen, die Struktur der Kostenbeitragstabellen oder die Höhe der Kostenbeiträge zu verändern. Im Zuge der Weiterentwicklung des OGS-Konzeptes und der Anpassung der Kostenbeitragssatzung Primarbereich an das Konzept, kam seitens mehrerer Fraktionen der Wunsch auf, die Familien mit einem geringen Bruttojahreseinkommen zu entlasten, dies besonders im Hinblick auf die zu erwartenden Kostensteigerungen der Lebenshaltung“, erklärt die Verwaltung. Im Primarbereich müssen ab 1. Februar 2022 angepasste Beiträge gezahlt werden, sollte der Stadtrat den Beschluss des Finanzausschusses bestätigen, wovon nach dem eindeutigen Votum im Vorfeld ausgegangen werden kann. Ab kommendem Schuljahr bietet die Stadt neben der bisher bekannten OGS-Betreuung bis 16 Uhr eine Variante bis 15 Uhr an. Die Staffelung der Gehaltsklassen wird ausgebaut: Aktuell gibt es sechs Stufen, in Zukunft neun. Demnach mussten bislang Eltern mit einem Einkommen ab 37.500 Euro für die OGS-Betreuung 63 Euro im Monat zahlen. Für sie soll die Betreuung bis 15 Uhr in Zukunft bis zu einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro beitragsfrei bleiben. Bei einer Betreuung bis 16 Uhr werden 32 Euro fällig. Bislang mussten Eltern, die mehr als 75.000 Euro im Jahr verdienen, den Höchstsatz von 170 Euro pro Monat zahlen. Sie müssen laut den Planungen für die 15-Uhr-Betreuung in Zukunft 120 Euro, für die 16-Uhr-Betreuung 130 Euro bezahlen. Durch die neue Staffelung der Jahreseinkommen sollen alle Eltern mit einem Verdienst bis zu 90.000 Euro im Jahr entlastet werden (15-Uhr-Betreuung bis 105.000 Euro pro Jahr). Die neue Einkommensstaffelung im OGS-Bereich hat sich an den Gehaltsstufen im Kita-Bereich orientiert. Nun sollen auch im Elementarbereich Familien mit weniger Einkommen entlastet werden.

Wie werden die Beiträge angepasst? Die Einkommensstufe 1 (bis 25.000 Euro/Jahr) zahlt weiterhin keine Beiträge. Wer bis 37.500 Euro verdient, muss für die 45-Stunden-Betreuung im U3-Bereich statt bisher 115 Euro in Zukunft 105 Euro im Monat bezahlen. 25 Stunden kosten 53 Euro statt bisher 72 Euro. Für Kinder über drei Jahre kosten 45 Stunden 54 Euro (heute: 64 Euro), 25 Stunden 27 Euro im Monat (aktuell 32 Euro). Die Stufen 5 (62.500 bis 75.000 Euro Jahreseinkommen) und 6 (bis 90.000 Euro) bleiben unverändert. „Zur Kompensation werden die aktuellen Kostenbeiträge der Stufen 7 bis 9 (bis 105.000 Euro, bis 120.000 Euro und mehr als 120.000 Euro Jahreseinkommen) um 5 Euro monatlich angehoben“, heißt es in der Verwaltung. Der Höchstsatz (45 Stunden-Betreuung, unter drei) kostet in Zukunft nicht mehr 528 Euro, sondern 533 Euro.

Ab wann gilt die angepasste Beitragsstruktur? Zunächst müssen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses über die Neufassung der Satzung beraten und abstimmen. Am Ende entscheidet der Rat in seiner Sitzung am Dienstag, 14. Dezember, 17 Uhr, in der Stadthalle, sofern der Antrag nicht vertagt wird. Die neue Satzung im Elementarbereich tritt dann laut Plan am 1. August 2022 inkraft. Ab diesem Monat werden dann auch die neuen Beiträge fällig.

Bleibt die Geschwisterregelung erhalten? Jein. Innerhalb des Elementarbereich gilt weiterhin: Eltern müssen lediglich für das Kind mit dem höchsten Beitrag zahlen. Geschwister bleiben beitragsfrei, sofern sie ebenfalls eine Kita besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden. Die letzten beiden Kindergartenjahre sind für die Eltern bislang durch das Kibiz-Gesetz kostenlos. In diesem Fall müssen sie auch nichts für das Geschwisterkind zahlen. Besucht das Geschwisterkind bereits die Grundschule, fällt dieser Bonus jedoch weg. Wenn ein Kind die Kita besucht und eines die OGS, müssen die Eltern für beide Kinder Beiträge zahlen. Da die Kita-Betreuung in der Regel teurer ist, werden hier 100 Prozent fällig, für das OGS-Kind müssen 50 Prozent gezahlt werden (gilt laut Stadt auch in dem Fall, wenn sich das Kita-Kind in den letzten beiden Kita-Jahren befindet und deshalb dort beitragsfrei betreut wird).

Was ändert sich sonst noch? „Bislang war in der Kostenbeitragssatzung für die Kindertagespflege geregelt, dass Unterbrechungen der Betreuung wegen Urlaub und Krankheit der Kindertagespflegeperson (KTPP) von bis zu 30 Tagen im Jahr nicht von einer Beitragsverpflichtung entbinden. Seitens der Interessengemeinschaft Kindertagespflege Hilden (IG KTP Hilden e.V.) wird diese Regelung bemängelt“, erklärt die Verwaltung. In langen Verhandlungen haben sich Stadt und Tagespflegepersonen auf 30 Urlaubstage, zwei Fortbildungstage, einen Konzeptionstag sowie zehn Krankheitstage geeinigt, Rosenmontag, Heiligabend und Silvester werden wie Feiertage behandelt – innerhalb dieser 46 Tage sollen sie weiterhin die laufende Geldleistung erhalten (die Verwaltung verpflichtet sich, für die Vertretung von erkrankten Tageseltern zu sorgen. Kurzfristig sollen fünf, mittelfristig bis zu 10 Freihalteplätze geschaffen werden). „Dementsprechend wird in (...) der Beitragssatzung Elementarbereich geregelt, dass diese Tage der Unterbrechung der Betreuung nicht von der Beitragspflicht entbinden. Die genannten Schließungen führen nicht zu einem Anspruch auf Verzicht des Kostenbeitrages“, betont die Stadt. Auf die Erhebung von Kostenbeiträgen ganz oder teilweise könne nur unter Vorbehalt der aktuellen Haushaltslage verzichtet werden. Und darüber entscheidet der Rat. Gleiches gilt für Ausfallzeiten beispielsweise durch pandemiebedingte Schließungen.

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