Hilden Sparkassen-Neubau: Klagen abgewiesen

Düsseldorf · Die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat gestern mehrere Klagen von Anwohnern der Bismarckstraße gegen die Baugenehmigung für den Sparkassenneubau an der Mittelstraße mit öffentlicher Tiefgarage und 4000 Quadratmetern Einzelhandel abgewiesen.

Die Kläger hatten geltend gemacht, der durch den Bau ausgelöste zusätzliche Verkehr und der damit verbundene Lärm überschreite die Schwelle der Zumutbarkeit.

Das sahen die fünf Richter der Kammer unter Vorsitz von Richter Kapteina anders, erläuterte Vorsitzende Richterin Yvonne Bach, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Der zusätzliche Verkehr sei für die klagenden Anwohner zumutbar. Eine schriftliche Urteilsbegründung lag gestern noch nicht vor. Die Entscheidung sei für die Stadt Hilden erfreulich, kommentierte Bürgermeister Horst Thiele. Das Urteil bedeute für das 20-Millionen-Projekt der Sparkasse (Fertigstellung Frühjahr 2011 geplant) "ein Stück mehr Rechtssicherheit".

Beweisantrag abgelehnt

Ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen ist mit dem Spruch der Kammer aber noch nicht in Sicht. Bereits in der Verhandlung hatte ein Kläger angekündigt, alle Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen.

In der über vierstündigen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter zuvor noch versucht, eine gütliche Einigung der streitenden Parteien zu erreichen. Das sei nur möglich, wenn die Kunden des künftigen P&C-Hauses die Rathaus-Tiefgarage nutzten und die Bismarckstraße nur für Anlieger frei gegeben werde, führte ein Kläger aus. Das könne das Verwaltungsgericht nicht anordnen, erklärte Kapteina. Der Kläger stellte einen Beweisantrag. Begründung: Das Verkehrs- und das Lärmgutachten gingen von falschen Zahlen aus.

Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger solle beweisen, dass der Sparkassen-Neubau einen Mehrverkehr von über 1800 Kfz-Fahrten pro Betriebstag in der südlichen Bismarckstraße verursache und dies zu einer Lärmbelastung auf dem Grundstück des Klägers führe, die den Grenzwert der Technischen Anleitung Lärm und die Bundesimissionsschutzverordnung für allgemeine Wohngebiete überschreite. Die Kammer lehnte diesen Beweisantrag nach Beratung ab.

Eine Klage gegen die ursprüngliche Baugenehmigung der Stadt Hilden vom 18. September 2008 (die die Kommune aufhob und durch eine neue ersetzte) wurde im Konsens für erledigt erklärt. Die Stadt übernimmt im Gegenzug die Verfahrenskosten des Klägers.

(RP)
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