Neue Regeln in Hilden Schärfere Testpflicht für Bewohner und Mitarbeiter von Senioreneinrichtungen

Hilden · Ab sofort dürfen ungeimpfte Besucher die Einrichtung nur mit Corona-Test betreten (Ergebnis nicht älter als 24 Stunden). Ab Montag, 22. November, müssen auch geimpfte Besucher einen maximal 24 Stunden alten Test vorlegen, wenn seit der zweiten Impfung (bei Johnson&Johnson seit der ersten Impfung) bzw. dem positiven Testergebnis mehr als sechs Monate vergangen sind.

 Ab Montag, 22. November, gelten schärfere Regeln in Senioreneinrichtungen.

Ab Montag, 22. November, gelten schärfere Regeln in Senioreneinrichtungen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Landesregierung hat die Regeln für den Zugang zu Pflegeeinrichtungen sowie die Testverpflichtungen für Bewohner verschärft, teilt Beate Linz-Eßer, Geschäftsführerin der Senioendienste Stadt Hilden, mit. Ab sofort dürfen ungeimpfte Besucher die Einrichtung nur mit Corona-Test betreten (Ergebnis nicht älter als 24 Stunden). Ab Montag, 22. November, müssen auch geimpfte Besucher einen maximal 24 Stunden alten Test vorlegen, wenn seit der zweiten Impfung (bei Johnson&Johnson seit der ersten Impfung) bzw. dem positiven Testergebnis mehr als sechs Monate vergangen sind. Die Testpflicht entfällt für Geimpfte oder Genesene mit Auffrischungsimpfung (mindestens 14 Tage alt). Die aktuellen Testzeiten finden Besucher an den Eingangstüren der beiden Seniorenheime oder auf der Homepage.

Ab Montag müssen sich ungeimpfte Bewohner dreimal pro Woche testen lassen. Die Testpflicht entfällt für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner, deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Ungeimpfte Mitarbeiter müssen sich ab sofort täglich testen lassen. Die notwendigen Tests können entweder bei den Seniorendiensten Stadt Hilden oder in einer Bürgerteststelle durchgeführt werden.

Bei unklaren Symptomen müssen sich alle Mitarbeiter testen lassen. Die Geschäftsführerin bittet außerdem alle dreifach geimpften Mitarbeiter dringend, sich mindestens einmal wöchentlich sowie nach der Teilnahme an einer (privaten) Veranstaltung mit einer größeren Personengruppe oder nach sonstigen unsicheren Situationen möglichst am dritten und fünften Tag nach der Veranstaltung testen zu lassen.

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