Hilden "Sandbar": Das Zelt muss weg

Hilden · Die beliebte Party-Location auf der Bungert Tennisranch muss am Wochenende das Zelt abbauen. Anwohner beschweren sich über Lärmbelästigung. Die Verwaltung will streng auf die Einhaltung der Vorschriften achten.

 Die Genehmigung für das Zelt in der "Sandbar" läuft nach drei Monaten am Freitag ab. Deshalb wird es am Wochenende abgebaut, kündigte Betreiber Carsten Windmann gestern an.

Die Genehmigung für das Zelt in der "Sandbar" läuft nach drei Monaten am Freitag ab. Deshalb wird es am Wochenende abgebaut, kündigte Betreiber Carsten Windmann gestern an.

Foto: Olaf Staschik

Rund 30 Anwohner der Köbener Straße beschweren sich über nächtliche Lärmbelästigung durch die "Sandbar" im Hildener Norden. "Bis in die Morgenstunden hören wir die Bässe der Musik", klagt Andrea Abouzeid: "Die Texte der Interpreten kann man mitsingen. An Schlaf ist nicht zu denken."

Die Anwohner wollen, dass dem Betreiber der "Sandbar" Auflagen gemacht werden, "die ein verträgliches Miteinander ermöglichen". Birgit Behner, Ratsmitglied der Bürgeraktion (BA/CDf), griff das Thema auf und machte daraus einen Antrag, über den heute der Stadtentwicklungsausschuss berät. Inhalt: Der Betreiber des Clubs soll "keine weitere Verlängerung zur Durchführung von Veranstaltungen" erhalten. Der Gesundheitsschutz der Anwohner müsse Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen haben, begründet Behner.

Dem Ordnungsamt liegen seit einem Jahr keine Beschwerden über die Sandbar vor, sagt Michael Siebert, Leiter des Ordnungsamtes. Sein Amt wisse nur von einer einzigen Beschwerde wegen Lärmbelästigung. Dieser sei sofort nachgegangen worden. Eine Messung habe ergeben, dass die zulässigen Grenzwerte (Schallpegel von 45 dB(A) in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr) eingehalten worden sind. Nach der Gaststättenverordnung müsse die "Sandbar" eine Sperrzeit von 5 bis 6 Uhr einhalten.

Laut Bauordnung ist das Zelt der "Sandbar" ein so genannter fliegender Bau und darf maximal drei Monate an einem Ort stehen. Die Frist begann am 1. Juni, deshalb darf das Zelt nur bis Freitag (31. August) genutzt werden. Sandbar-Betreiber Carsten Windmann wird der Auflage nachkommen: "Wir bauen das Zelt am Wochenende ab — notgedrungen." Eine große, für den 15. September geplante Veranstaltung mit Chören aus Hilden, Düsseldorf und Erkrath musste er deshalb absagen: "Die Gesetzeslage ist klar."

Windmanns Dilemma: Nach der Gaststättenverordnung kann der Gastronom Open-Air-Veranstaltungen bis 5 Uhr anbieten, ohne Regenschutz (Zelt) ließen sich Kunden darauf aber nicht ein. Um das Zelt länger aufzustellen, braucht es eine Baugenehmigung. Diese würde die Bauaufsicht aber versagen, weil das Grundstück im Bebauungsplan als Sondergebiet Tennisanlage festgeschrieben ist. Windmann: "Ich weiß im Moment nicht, ob ich die Sandbar unter diesen Umständen weiter betreiben kann." Sein Hauptstandbein ist ein Cateringservice. Die "Sandbar" ist nur von Mai bis September in Betrieb.

(RP/rl)
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