Unfall in Hilden 3,5 Promille: Betrunkener Radfahrer stürzt schwer

Hilden · Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, mit Alkohol im Blut Fahrrad zu fahren. Wer erwischt wird, kann den Führerschein verlieren.

 Der Mann verletzte sich bei dem Sturz.

Der Mann verletzte sich bei dem Sturz.

Foto: dpa/Marcel Kusch

(RP) Mit 3,5 Promille Alkohol im Blut ist ein 37 Jahre alter Hildener am Donnerstag von der Polizei erwischt worden. Wie die Beamten mitteilen, war der Mann gegen 15.30 auf der Straße „Am Feuerwehrhaus“ unterwegs, als er mit seinem Fahrrad in Höhe der Stadtwerke stürzte und sich dabei verletzte. Zeugen alarmierten daraufhin einen Rettungswagen.

 „Da der 37-Jährige Ausfallerscheinungen aufwies, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher mit circa 3,5 Promille auffallend positiv verlief. Zur weiteren Beweisführung wurde er zur Polizeiwache Hilden gebracht, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde“, erklärt ein Polizeisprecher. Die Beamten leiteten gegen den 37-Jährigen ein Strafverfahren ein.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die strafrechtlichen Folgen sowie die gesundheitlichen Gefahren für Fahrradfahrer hin. So könne sich ein Fahrradfahrer bereits bei einem Alkoholwert von 0,3 bis 1,6 Promille strafbar machen, wenn er ein auffälliges Fahrverhalten, wie beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, zeigt. „Dies kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Verursacht der Radfahrer aufgrund seines Alkoholspiegels einen Unfall, liegt auch bei einem Wert von 0,3 bis 1,6 Promille eine Straftat vor, welche erhebliche Folgen nach sich ziehen kann“, erklärt der Polizeisprecher weiter.

Denn das Verursachen eines Verkehrsunfalls könne, ebenso wie die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Alkoholgehalt über 1,6 Promille (die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit), dazu führen, dass der Führerschein des Fahrradfahrers eingezogen und die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet wird.

„Abgesehen von den strafrechtlichen Folgen sind die gesundheitlichen Gefahren, die bei einem alkoholbedingten Sturz zu erwarten sind, erheblich“, so der Polizeisprecher weiter. Aus diesem Grund warnt die Polizei eindringlich vor einer Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad, wenn zuvor Alkohol getrunken worden ist.

(tobi)
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