Prozess Ein Martyrium auch für die Familie

Hilden/Haan · Prozess wegen Zwangsprostitution: Vater und Schwester des Opfers sagen aus.

 Die Schwebebahn fährt am Landgericht Wuppertal vorbei. Dort wird für Mittwoch, 18. März, das Urteil gegen zwei Männer erwartet, die junge Frauen zur Prostitution in Hotels in Hilden und Haan gezwungen hatten.

Die Schwebebahn fährt am Landgericht Wuppertal vorbei. Dort wird für Mittwoch, 18. März, das Urteil gegen zwei Männer erwartet, die junge Frauen zur Prostitution in Hotels in Hilden und Haan gezwungen hatten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Prozess gegen die beiden Wuppertaler, die zwei 16 und 18 Jahre alte Mädchen mit der „Loverboy-Masche“ dazu gebracht haben sollen, sich unter anderem in Hotels in Haan und Hilden zu prostituieren, haben nun die Schwester und der Vater der 16-Jährigen als Zeugen ausgesagt. Beide schilderten ein Martyrium, das die Familie damals durchgemacht habe. „Wir hatten sie verloren“, sprach der Vater über Verhältnis zur jüngeren seiner beiden Töchter. Die sei ein anhängliches Kind gewesen, man habe vieles gemeinsam unternommen.

Es habe mit Beginn der Pubertät schon eine Phase gegeben, in der sie kurzzeitig entglitten sei und Drogen genommen habe. Er habe sie selbst aus der Drogenszene geholt und mithilfe der Caritas habe man das damals alles gut hinbekommen. Dann sei es im Sommer 2019 erneut schwierig geworden – aber da sei die Tochter nicht mehr zugänglich gewesen. Der fünf Jahre älteren Schwester war aufgefallen, dass die Sechzehnjährige oft so gewirkt habe, als würde sie wieder Drogen nehmen. Auf Nachfragen habe sie ausweichende Antworten bekommen, allerdings soll die Schwester von einem neuen Freund berichtet haben. Die beiden „Loverboys“ sollen es auch gewesen sein, die ihre Opfer mit Drogen versorgt hätten.

Eskaliert sei die Situation, als die Eltern im Urlaub gewesen seien. Da sei die Sechzehnjährige oft spät in der Nacht nach Hause gekommen und aus den Autos fremder Männer ausgestiegen. Wochenlang soll sie sich zurückgezogen und die Eltern dazu auch noch bestohlen haben. Um einen der „Loverboys“ mittels Kaution vor dem Knast zu bewahren, soll sie von deren Konto 2000 Euro abgehoben haben. Im Drogenrausch sei sie vom Dach gestürzt bei dem Versuch, wegen des vergessenen Schlüssels durchs Fenster ins Haus zu gelangen. Die beiden Angeklagten sollen auch im Haus der Familie genächtigt und ihre Notdurft im Garten verrichtet haben.

Die Schwester der Sechzehnjährigen sprach vor Gericht davon, dass diese auffällig oft mit Dessous durchs Wohnzimmer gelaufen sein soll, die sie nicht habe bezahlen können. Irgendwann soll sie damit begonnen haben, sich ständig die Hände zu waschen und das mit Ekelgefühlen begründet haben. Nach dem Gespräch mit einem Bekannten der „Loverboys“, der sie kontaktiert hatte, habe sie auf einem der einschlägigen Portale etliche Fotos ihrer Schwester mit hochhackigen Schuhen und Schnüren um die Brüste gesehen. Sie habe dann sofort den Anwalt der Internetseite telefonisch darauf hingewiesen, dass es sich um eine Minderjährige handele und die Bilder zu löschen seien. Die Sechzehnjährige leide noch immer unter den Folgen und sei in psychologischer Behandlung. Das Urteil  wird am 18. März erwartet.

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