Aus dem Polizeibericht Überladener Transporter – hohe Strafen

Hilden · Verkehrsdienst der Polizei greift bei Fahrzeugkontrolle in Hilden durch und verhindert Autotransport.

 Die Polizei kontrollierte den Auto-Transporter.

Die Polizei kontrollierte den Auto-Transporter.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Polizeibeamte des  Verkehrsdienstes Mettmann haben am Mittwoch bei einer Fahrzeug-Kontrolle in Hilden einen völlig überladenen Auto-Transporter aus dem Verkehr gezogen und noch schlimmeres verhindert. Gegen 15.30 Uhr fiel den Experten ein Lastwagen aus Osteuropa auf, der auf seiner Ladefläche einen schweren Audi Kombi transportierte.

Bei der Kontrolle an einer stationären Waage stellte sich heraus, dass der Transporter völlig überladen war: So wog das Gespann inklusive des geladenen Audis 4320 Kilogramm – und damit 820 Kilogramm über dem zugelassenen Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Zudem gab der Fahrer, ein 50 Jahre alter Mann aus Münster, an, er sei auf dem Weg, um einen weiteren Pkw auf die noch freie Ladefläche für den Export aufzuladen. Die Gewichtsüberschreitung wäre ohne die Kontrolle noch drastischer ausgefallen.

Interessant wurde der Sachverhalt für die Polizei nun auch im Hinblick auf die Sozialvorschriften im gewerblichen Güterverkehr: Dabei benötigen auch Fahrzeuge mit Anhänger, sofern die Kombination die zulässige Masse von 3500 Kilogramm übersteigt, ein fest eingebautes Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten. Mit dem Anhänger fiel auch das kontrollierte Fahrzeuggespann unter diese Regelung.  Das aber war nicht vorhanden. Die normalerweise mittels einer Fahrerkarte digital aufgezeichneten Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten waren so nicht überprüfbar. Die  geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeuggespann über 3500 kg fiel auch unter die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und war damit lizenzpflichtig. Auch diese Lizenz des Transportunternehmers konnte der Fahrer nicht vorweisen.

Das Bußgeld für den Unternehmer des gewerbsmäßigen Transports ohne Kontrollgerät und Lizenz belief sich so auf 1500 Euro. Den Fahrer erwarten zudem ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister für die Überladung, sowie eine weitere Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz (fehlende Aufzeichnungen seiner Lenk- und Ruhezeiten).

Nach Abladen des schweren Audi Kombis und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen trat der Fahrer seine Heimfahrt nach Münster an.

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