Hilden Polizei ermittelt gleich in drei Fällen von Fahrerflucht

Hilden · Die steigende Zahl von Unfallfluchten sei ein echtes Problem. Da gehe es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da würden Menschen verletzt und sogar getötet, sagt Innenminister Herbert Reul.

 Immer mehr Verursacher fahren nach Verkehrsunfällen davon, stellt die Polizei fest.

Immer mehr Verursacher fahren nach Verkehrsunfällen davon, stellt die Polizei fest.

Foto: dpa/Patrick Pleul

( Auf der Fabriciusstraße kam es am Freitag (11. Juni 2021) zwischen 10 Uhr und 12.15 Uhr zu einer Fahrerflucht. Die Fahrerin eines grauen Nissan Micra hatte ihr Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand auf Höhe der Hausnummer 35 geparkt. Als sie zu ihrem Auto zurückkehrte, entdeckte sie mehrere Schäden an der vorderen linken Stoßstange. Der Verursacher fuhr davon und hinterließ einen Sachschaden von rund 1000 Euro.

Am Samstag (12. Juni 2021) ist es zwischen 18.45 Uhr und 19.40 Uhr an der Oststraße zu einer Verkehrsunfallflucht gekommen. Die Fahrerin eines schwarzen Audi A3 hatte ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz auf Höhe der Hausnummer 17 abgestellt. Als sie zu ihrem Fahrzeug zurückkehrt, bemerkte sie Kratzspuren an der linken Fahrzeugseite. Geschätzter Sachschaden: 300 Euro. Der Verursacher machte sich davon.

Am Donnerstag (10. Juni 2021) wurde auf der Max-Volmer-Straße ein  weißer Opel Combo vorne links angefahren und beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich vom Unfallort, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Die Polizei bittet mögliche Zeugen, sich unter Telefon 02103  898-6410 zu melden. 

In Nordrhein-Westfalen flüchten Autofahrer immer häufiger von der Unfallstelle. Die Zahl der Fahrerfluchten ist seit 2015 von rund 127.600 auf 143.500 im Jahr 2019 gestiegen, wie aus der Unfallstatistik des Landes NRW hervorgeht. Meist blieb es demnach bei Blechschäden, aber auch nach Unfällen mit Personenschäden seien Autofahrer häufiger einfach weggefahren. „Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet", sagte Innenminister Herbert Reul (CDU) der RP.

Laut Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird eine Fahrerflucht mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Darüber hinaus können noch Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen. „Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten      Polizeidienststelle (auch über Notruf 110)“, rät die Kreispolizei Mettmann: „Belassen Sie das Fahrzeug unverändert am Unfallort. Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen unvermeidlich sind.“

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