Hilden Politik beschließt Stellplatz-Satzung

Hilden · Eine angekündigte Verordnung der Landesregierung lässt seit Jahren auf sich warten. Durch die zunehmende Bauverdichtung in Hilden gebe es aber dringenden Handlungsbedarf, argumentiert die Bürgeraktion.

 Weil private Stellplätze fehlen, sind viele öffentliche Straßen in Hilden regelrecht zugeparkt.

Weil private Stellplätze fehlen, sind viele öffentliche Straßen in Hilden regelrecht zugeparkt.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Städte in Nordrhein-Westfalen können bereits seit 2016 in eigener Zuständigkeit regeln, wie viele private Stellplätze pro Wohneinheit bei Neu- oder Umbau zu schaffen sind. Das bietet Chancen zur Steuerung des Wohnungsbaus und des ruhenden Verkehrs in „kleinen Großstädten“ wie Hilden. Unter den 100 am dichtesten besiedelten Städten Deutschlands steht Hilden auf Platz 35. Hier leben 2149 Einwohner pro Quadratkilometer.

2018 beantragte die Bürgeraktion Hilden eine Stellplatzsatzung für Hilden zu erarbeiten. Das Land wolle dazu eine Rechtsverordnung erlassen, erläuterte damals die Verwaltung. Die  Mehrheit im Stadtrat wollte dem nicht vorgreifen und die Verordnung zunächst abwarten.

Die Landesregierung hat ihrer Ankündigung jedoch bis heute keine Taten folgen lassen. Durch die zunehmende Bauverdichtung in Hilden gebe es aber dringenden Handlungsbedarf, argumentiert die Bürgeraktion. Das sahen die anderen Fraktionen jetzt auch so und beschlossen einstimmig, eine eigene, kommunale Stellplatzordnung erarbeiten zu lassen.

Ohne Nachweispflicht für Stellplätze sei zu erwarten, dass der öffentliche Straßenraum zukünftig zusätzlichen Belastungen durch parkplatzsuchende Privat-Fahrzeuge ausgesetzt sein werde, da Bauherren auf den Bau von eigenen Stellplatzanlagen aus Kostengründen verzichteten, glaubt auch die Verwaltung.

In Monheim gilt bereits seit 2019 einen kommunale Stellplatzsatzung. Ob Hilden die nicht einfach übernehmen könne, wurde im Stadtentwicklungsausschuss gefragt. Leider nein, erläuterte Lutz Groll, Stellvertretender Planungsamtsleiter. Weil die Situation in beiden Städten nicht vergleichbar sei: „Die aufwendige Bestandsaufnahme bleibt uns nicht erspart und auch die individuelle juristische Begründung nicht. Es ist ja schließlich unsere Satzung.“ Die Stellplatz-Satzung müsse mit ihren Inhalten und ihrer Begründung möglichst rechtssicher sein. Mit ziemlicher Sicherheit werden Bürger Gerichte anrufen und sie überprüfen lassen. Die Kosten für die fachliche und rechtliche Beratung schätzt die Verwaltung auf rund 50.000 Euro. Die Finanzierung sei gesichert, so Baudezernent Peter Stuhlträger.

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