Haan Oberlandesgericht bestätigt Billigkeit der Stadtwerke-Gaspreise

Düsseldorf · Das Oberlandesgericht Düsseldorf (2. Kartellsenat) habe in seinem Urteil (VI-2U (Kart) 13/08) am 13. April die von den Stadtwerken Haan erhobene Zahlungsklage gegen einen Gaskunden für begründet erklärt, teilte gestern Geschäftsführer Stefan Chemelli mit. Die Berufung des Kunden gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Düsseldorf sei damit zurückgewiesen worden. Der Kunde hatte seine Gasrechnung wegen angeblicher Unbilligkeit von Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Haan gekürzt.

Hintergrund: Die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Haan 2005, 2006 und Anfang 2007 waren von Kunden heftig kritisiert worden. Den Stadtwerken wurde vorgeworfen, unwirtschaftlich zu arbeiten und andere Einrichtungen (Parkhaus) unzulässigerweise quer zu subventionieren. "Diese Vorwürfe haben sich abermals als haltlos erwiesen", hielt Chemelli fest. Die Richter hätten festgestellt, dass die Preiserhöhungen der Billigkeit entsprachen und für die betroffenen Kunden bindend seien.

Die Erhöhungen hätten ausschließlich auf Kostensteigerungen beim Erdgasbezug beruht. Wegen der mit Verfahren zusammenhängenden Rechtsfragen der Gaspreiskontrolle sei die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen worden.

(RP)
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