Neue Corona-Schutzverordnung in Hilden Maskenpflicht in Innenstadt bleibt, Vereinssport für Kinder erlaubt

Hilden/Haan · Der Ordnungsamtsleiter der Stadt Hilden, Michael Siebert, erklärt, welche Lockerungen die Anpassung der Corona-Schutzverordnung mit sich bringen.

 Auf den Spielplätze in Hilden gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

Auf den Spielplätze in Hilden gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

Foto: "Köhlen, Stephan (teph)"/Köhlen, Stephan (teph)

Die neuen Regeln der Corona-Schutzverordnung gelten seit Montag. In vielen Bereichen gibt es Lockerungen. Bei dieser Dynamik die Übersicht zu behalten, ist nicht immer ganz leicht. Wir haben mit dem Leiter des Hildener Ordnungsamtes, Michael Siebert, gesprochen und ihm Fragen zu alltäglichen Situationen gestellt: Was darf ich jetzt – und was nicht?

Muss ich in der Innenstadt weiterhin eine Maske tragen?

Ja, die Maskenpflicht in der Fußgängerzone wurde zunächst bis zum 28. März verlängert. Dies stellt keinen Widerspruch zu den erfolgten Lockerungen im Handel dar, da sich jetzt auch mehr Menschen in der Innenstadt aufhalten werden. Den Erlass der Allgemeinverfügung sowie deren Aufhebung entscheidet der Bürgermeister nach Empfehlung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse.

Darf ich mich mit meiner Skatrunde zu Hause zum Kartenspielen treffen?

Die Kontaktbeschränkungen gelten zunächst für den öffentlichen Raum, und dennoch empfiehlt es sich auch weiterhin, diese auch im privaten Bereich zu beachten. Also besser nein, wenn die Skatrunde aus Personen aus mehr als zwei Haushalten besteht, wovon ich in der Regel ausgehe.

Dürfen sich drei Familien auf dem Spielplatz zum Picknick treffen?

Losgelöst von dem Begriff „Picknick“ dürfen sich zwei Familien somit Hausstände mit maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Aber bitte daran denken: Es gilt auf Spielplätzen mit Ausnahme von Kindern bis zum Schuleintritt Maskenpflicht.

Im Frühjahr 2020 gab es einige Fensterkonzerte, die dann untersagt worden sind – sind sie jetzt wieder erlaubt?

Ja, das sind sie, aber unter der Voraussetzung, dass Menschenansammlungen vermieden und somit Hygieneschutzbestimmungen eingehalten werden. Wer dies vorhat, möge sich bitte im Vorfeld beim Ordnungsamt melden, um konkrete Rahmenbedingungen abzuklären.

Gibt es eigentlich noch Geschäfte, die nicht öffnen dürfen?

Die meisten Einzelhandelsgeschäfte dürfen unter teils unterschiedlichen Bedingungen oder besser Zugangsbeschränkungen öffnen, das würde hier den Rahmen sprengen. Aber für die in der Verordnung nicht ausdrücklich genannten Geschäfte, zum Beispiel Textiler, gilt, dass der Zutritt nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich ist.  

Darf ich mein Eis oder meine Pommes weiterhin nicht in einem Radius von 50 Metern um die Eisdiele oder den Imbiss essen? Wer wird bestraft, wenn ich mich nicht daran halte: der Gastronom oder ich?    

Ja, das gilt weiterhin. Die Personen, die sich nicht daran halten, bekommen den „Ärger“.

Darf ich endlich mit meiner Thekenmannschaft auf dem Bolzplatz kicken?

Nein, Thekenmannschaft geht noch nicht. Auch hier gilt: Zwei Haushalte mit maximal fünf Personen. Ansonsten geht im Freien so einiges. Joggen oder Basketball mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen, Training im Einzelunterricht und vor allem, und dies dürfte einen Segen unter anderem für den Kinder- und Jugendfußball in den Vereinen darstellen: Sport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren mit zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

(tobi)
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