Haan Lärmaktionsplan läuft bisher ins Leere

Haan · Mit viel Aufwand wurde errechnet, wer in Haan unter dem Straßen- und dem Schienenverkehrslärm leidet. Die vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen lassen sich aber nur schwer oder gar nicht umsetzen.

 Von der Autobahn 46 geht im Stadtgebiet der meiste Lärm aus. Allerdings sind nur wenige Bürger über Gebühr betroffen. Das Lärmaufkommen entlang der Bundesstraße 228 ist abschnittsweise hoch und betrifft viele.

Von der Autobahn 46 geht im Stadtgebiet der meiste Lärm aus. Allerdings sind nur wenige Bürger über Gebühr betroffen. Das Lärmaufkommen entlang der Bundesstraße 228 ist abschnittsweise hoch und betrifft viele.

Foto: Staschik

Nachts Tempo 100 auf der Autobahn 46. Keine Laster mehr auf der B228 und zusätzlich Tempo 30 samt Flüsterasphalt. Entlang der Eisenbahnstrecken in Haan und Gruiten Lärmschutzwände: All das wären mehr oder weniger wirksame Maßnahmen gegen Lärm von Autobahn, Bundesstraße und Eisenbahn. Doch es wird wohl nicht so kommen, dass die Straßenbaulastträger oder die Deutsche Bahn AG die Vorschläge aus Haan in überschaubarer Zeit umsetzen. Trotzdem sind die Ideen im Lärmaktionsplan aufgeführt, der gestern Abend im Haupt- und Finanzausschuss in seiner neuesten Fassung beraten wurde.

Für die Städte ist es ein Kreuz. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Das bedeutet: Messungen von Lärmpegeln, Gutachten zu ruhestörendem Verkehr in der Nacht — um nur zwei Beispiele zu nennen. Wenn die ersten Daten vorliegen, ist zudem der Bürger zu informieren — was in Haan im vergangenen August geschehen ist. Dann können Einwendungen und Ergänzungen gemacht werden, die eingearbeitet werden müssen. Ist der Plan schließlich fertig — stellt sich heraus, dass die Stadt gerade in den Gegenmaßnahmen hilflos ist.

So bereits geschehen in Hilden, wo der Bürgermeister sich mit einem Schrieb der Bahn AG zufrieden geben musste, in dem Lärmschutz an den geforderten Stellen abgelehnt wurde. Auch mit der Forderung nach Flüsterasphalt auf den Autobahnen kam Hilden nicht weiter — im Gegensatz zu Düsseldorf-Wersten und Erkrath. Die Folge wird nach 2014 sein, dass die Autobahn in puncto Lärm sehr unterschiedlich "schallen" wird. Dort nämlich, wo Straßen NRW als Baulastträger Flüsterasphalt aufgetragen haben wird, werden die Anwohner weniger vom Lärm spüren als dort, wo dies eben noch nicht geschehen ist — unabhängig davon, wie viele Menschen tatsächlich betroffen sind. In Haan wurden lediglich 26 Bürger tagsüber und 65 nachts ermittelt, die stark unter dem Lärm der Autobahn leiden.

Jetzt ergeht es Haan nicht anders, eine der Städte, die schon bei der ersten Planungsstufe dabei sind, weil die Autobahn 46 (91 000 Fahrzeuge am Tag) und sogar die Bundesstraße 228 zwischen Böttingerstraße und Kreisverkehr Alleestraße (17 300 Fahrzeuge am Tag) mehr als sechs Millionen Fahrzeugbewegungen pro Jahr aufweist und die Bahnstrecken mehr als 60 000 Zugbewegungen. Die Strecke Köln-Wuppertal zählt zu den am stärksten befahrenen Gleisabschnitten bundesweit. Der Bahnlärm belastet tagsüber 1000 Bürger, nachts 1600 Einwohner sehr stark.

Vorgeschlagen hat Haan konkretfolgende Maßnahmen:

Eine Tempolimit nachts auf der A 46 (von 22 bis 6 Uhr) auf 100 km/h. Einsatz von Flüsterasphalt auf der gesamten Länge der B 228. Hier wird ergänzend vorgeschlagen, den Durchgangsverkehr von Schwerlastern zu reduzieren. Langfristig sollen Bus und Bahn gestärkt und der Anteil der Radfahrer in der Stadt erhöht werden. Beim Punkt Schienenverkehr will es die Strecke auf die Prioritätenliste der Bahn AG schaffen, und von "besonders überwachten Gleisen" als Sofortmaßnahme ist ebenfalls die Rede.

Immerhin: Eine generelle Ablehnung der Vorschläge durch den Landesbetrieb Straßen oder der Bahn AG gibt es bisher nicht. So lange lohnt es sich in den Augen der Verwaltung auch, den Plan weiter zu verfolgen. Wörtlich heißt es jedoch: "Aufgrund der Zuständigkeit hat die Stadt Haan kaum Einfluss darauf, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können. Bislang konnte bei einigen Maßnahmen kein Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Behörden erreicht werden."

(RP)
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