KREIS METTMANN Nur ein Test kann Corona-Isolation beenden
KREIS METTMANN · In seiner Handlungsempfehlung zu Corona konkretisiert das Ministerium für Schule und Bildung NRW die zur Eindämmung von COVID-19 festgelegten Schutzmaßnahmen in den nordrhein-westfälischen Schulklassen im Winterhalbjahr 2022/23.
Entgegen einzelner Presseberichte sieht das Landesgesundheitsministerium keine abweichenden Regelungen zur frühzeitigen Beendigung einer Isolation bei positivem Testergebnis von Schülern vor. Darauf weist das Kreisgesundheitsamt hin.
In einer am Donnerstag vom Kreis Mettmann verbreiteten Erklärung heißt es, gemäß Corona-Test- und Quarantäneverordnung könne eine Freitestung mittels Bürgertest oder PCR-Test frühestens ab Tag 5 der Isolation erfolgen. Ein Antigenselbsttest reicht dafür nicht aus. Wird keine Freitestung in Anspruch genommen, so endet die Isolation grundsätzlich nach zehn Tagen. Weitere Information zu Corona finden Interessierte auf den Seiten des Schul- oder Gesundheitsministeriums NRW.