Kreis Mettmann Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

In den Bürgerbüros der Städte und im Kreishaus können die Anträge für das neue standardisierte Dokument gestellt werden.

 Nach und nach müssen alle alten grauen, rosafarbenen Papier- und die alten Kartenführerscheine in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden.

Nach und nach müssen alle alten grauen, rosafarbenen Papier- und die alten Kartenführerscheine in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden.

Foto: dpa

Die Zeiten unbefristet gültiger Führerscheindokumente sind vorbei. Bereits seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheindokumente nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt. In den nächsten Jahren müssen ältere Fahrerlaubnisse umgetauscht werden. Hildener und Haaner können das neue EU-einheitliche Dokument in ihren jeweiligen Bürgerbüros beantragen – oder in der Führerscheinstelle in Mettmann. Darauf weist die Kreisverwaltung jetzt hin.

Bis spätestens Januar 2033 sollen alle Führerscheininhaber in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Deshalb hat jetzt der Bundesrat den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor 2013 ausgestellten Führerscheindokumente beschlossen. Grund zur Eile besteht aber damit für niemanden. Die ersten von der Umtauschpflicht erfassten Führerscheinbesitzer sind die in den Jahren 1953 bis 1958 geborenen. Für den Umtausch haben sie noch bis Januar 2022 Zeit. Alle anderen sind je nach Geburtsjahr oder Führerscheinausstellungsjahr erst in den Folgejahren dran.

Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (grauer und rosa Führerschein), richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Wer vor 1953 geboren ist, muss seine Fahrerlaubnis bis 2033 umtauschen. Geburtsjahrgang 1953-1958 bis 2022. 1959-1964 bis 2023. 1965-1970 bis 2024. 1971 und später bis 2025. Stichtag ist jeweils der 19. Januar.

Bei Führerscheinen, die vom 1. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden (unbefristete Kartenführerscheine), ist für die Umtauschfrist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgeblich. Ausstellungsjahr 1999-2001 bis 2026. 2002-2004 bis 2027. 2005-2007 bis 2028. 2008 bis 2029. 2009 bis 2030. 2010 bis 2031. 2011 bis 2032 sowie 2012-2013 bis 2033. Auch hier ist der Stichtag jeweils der 19. Januar.

Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der bisherige Führerschein benötigt. Sofern graue oder rosafarbene Führerscheine nicht vom Kreis Mettmann ausgestellt wurden, muss zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Für die Beantragung einer solchen Abschrift bieten inzwischen zahlreiche Verwaltungen ein Online-Formular auf ihrer Homepage an. Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt per Mail (fuehrerscheinstelle@kreis-mettmann.de-mail.de ) oder Fax (02104/994732) an den Kreis Mettmann geschickt werden. Die Gebühren für den Umtausch betragen zurzeit 24 Euro.

Wer den Führerschein nicht abholen möchte, sondern direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt bekommen möchte, zahlt für den Versand noch einmal 4,85 Euro extra, teilte der Kreis weiter mit. Übrigens: Wer sich so gar nicht von seinem alten Schätzchen trennen kann, erhält auf Wunsch zusätzlich den alten Führerschein entwertet und gebührenfrei zurück.

Alle Infos zum Führerschein-Umtausch sind auch auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de nachzulesen.

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