Neue Impfordnung im Kreis Mettmann Astrazeneca auch für über 65-Jährige

Hilden · Im Impfzentrum des Kreises Mettmann werden in Zukunft auch Menschen über 65 Jahre mit dem Vakzin geimpft. Das ist in der neuen Impfordnung so geregelt.

 Ein Blick in das Impfzentrum in Erkrath.

Ein Blick in das Impfzentrum in Erkrath.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Auch Menschen, die älter sind als 65 Jahre, werden in Zukunft im Kreis Mettmann mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft. Das ist in der neuen Impfverordnung so geregelt, erklärt Daniela Hitzemann, Sprecherin des Kreises Mettmann. Momentan erhalten nur Menschen unter 65 Jahre dieses Vakzin. Das sind vor allem Beschäftigte im Pflegebereich, Rettungsdienst, Feuerwehr und andere Berufsgruppen.

Bisher hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) den Impfstoff des britisch-schwedischen Unternehmens nur für Menschen unter 65 Jahren empfohlen, weil über die Wirksamkeit bei Älteren nicht genügend Daten vorlagen. In der Gruppe der Hochaltrigen mit der höchsten Dringlichkeit für eine Impfung konnten daher in Deutschland nur die Vakzine von Biontech/Pfizer und Moderna verwendet werden. Doch die Stiko hat ihre Empfehlung geändert, nachdem neue Studien offenbar zu einem anderen Ergebnis gekommen waren. Diese Daten zeigten zudem, dass der Astrazeneca-Impfstoff wirksamer sei, wenn der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung zwölf Wochen betrage.

Für die bereits jetzt vereinbarten Termine im Erkrather Impfzentrum von Menschen über 80 Jahren werde weiterhin der Biontech-Impfstoff eingesetzt, erklärt Daniela Hitzemann weiter: „Dabei wird es auch vorerst bleiben.“ Ehrenamtlern und Betreuern, die über 65 Jahre alt sind und zu den Berufsgruppen zählen, die aktuell geimpft werden, könne nun aber das Astrazeneca-Vakzin verabreicht werden. Bisher erhielten sie das Mittel von Biontech. Dieses Vorgehen beschleunigt den Prozess, da immer noch mehr Impfstoff von Astrazeneca geliefert wird (4000 Einheiten pro Woche) als von Biontech (2700 pro Woche).

Eine Wahl zwischen den Impfstoffen habe man nicht, unterstreicht Daniela Hitzemann. Wer welches Vakzin erhält, regelt die Verordnung und bei Menschen über 65 Jahren das Impfzentrum. Spätestens bei der Lektüre der Unterlagen, die vorab verschickt werden, wird klar, mit welchem Impfstoff geimpft wird. Denn darin wird auch über das entsprechende Vakzin aufgeklärt.

(tobi)
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