Hilden Kleingarten: 40 Hildener warten

Hilden · "Wer ein Leben lang glücklich sein will, der werde Gärtner." Das ist nur eins von vielen Sprichworten über die wohltuenden Wirkungen des Gärtnerns.

Das scheinen viele genauso zu sehen. Die Nachfrage nach einem Kleingarten in Hilden ist jedenfalls größer als das Angebot. Der Stadtverband der Hildener Gartenfreunde verpachtet in Hilden 311 Kleingärten, verteilt auf sechs Kleingartenanlagen. Laut dem Vorsitzenden Werner Siggelkow warten zurzeit etwa 40 Hildener darauf, dass ein Garten frei wird. Sie müssen sich in der gärtnerischen Tugend der Geduld üben. Wer einmal einen Kleingarten gepachtet hat, gibt ihn so schnell nicht wieder ab, so wie Werner Siggelkow: "Meine Frau und ich haben mit 30 angefangen. Jetzt sind wir 70." Im Schnitt behalten die meisten Pächter ihren Garten etwa 30 Jahre lang. Für die Bewerber um einen Garten bedeutet das ein bis zwei Jahre Wartezeit.

Wer einen Kleingarten pachten will, muss zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllen: Er muss Hildener Bürger sein und einen Bedarf glaubhaft machen können. "Wer drei Villen hat, kommt nicht auf die Liste", sagt Siggelkow. Dahinter steckt der ursprüngliche Gedanke des Kleingartenwesens, Menschen ohne eigenen Garten die Möglichkeit zum Aufenthalt im Grünen und zum Obst- und Gemüseanbau für den eigenen Bedarf zu geben. Der Stadtverband der Gartenfreunde erwartet von Bewerbern deshalb ein formloses Schreiben, in dem sie etwas über ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse erzählen. Besonders gute Chancen auf einen Garten haben Familien mit minderjährigen Kindern. Denn die meisten Pächter der Hildener Kleingärten sind über 50, viele zwischen 70 und 80 Jahre alt. Wer einen Kleingarten pachten will, muss sich aber darüber im Klaren sein, dass ein Garten auch viel Arbeit bedeutet. Im Schnitt muss man fünf bis sechs Stunden pro Woche investieren, im Winter weniger, im Frühling mehr.

Auch gibt es Regeln zur Gestaltung und Nutzung des Gartens. Diese sind in der Gartenordnung der Stadt Hilden festgelegt. So muss mindestens ein Drittel der Fläche mit Obst und Gemüse bepflanzt werden. Auch Hunde- und Katzenhaltung, die Größe von Partyzelten und die Nutzung von Antennen sind geregelt.

Ist ein Garten frei, bietet der Stadtverband diesen dem ersten Bewerber auf der Liste an. Der muss mit dem Vor-Pächter darüber verhandeln, ob und zu welchem Preis er Bäume, Sträucher, Gartenlaube, Bewässerungsanlage usw. kaufen will, also alles, was der Vorgänger investiert hat. Zur Orientierung erstellen Fachleute auf der Grundlage landesweiter Richtlinien eine Wertermittlung.

Interessenten richten ihre Bewerbung an: Werner Siggelkow, Uhlandstraße 23, 40723 Hilden.

(entz)
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