Hilden/Haan Kirchenkino: Darum wird der Filmtitel nicht genannt

Hilden/Haan · Anbieter nichtgewerblicher Vorführungen dürfen kommerziellen Anbietern keine Konkurrenz machen.

"Ein Film über grenzenlose Freundschaft" - "Ein Film, der auf dem Jakobsweg spielt" - "Ein Film über alternde Musiker" - regelmäßig zeigen Veranstalter aus gemeinnützigen Zwecken - darunter das der Evangelischen Kirchengemeinde in Haan am 5. August oder das "Kuschelkino" in Hilden - tiefsinnige Filme. Doch warum darf es den Titel mancher Filme nicht nennen, sondern umschreibt sie lediglich?

Das liegt an rechtlichen Grundlagen und Regelungen rund um nichtgewerbliche, öffentliche Filmvorführungen: Durch den nichtgewerblichen Einsatz von Filmen soll Kinos und Videotheken keine Konkurrenz entstehen. Daher ist es den meist gemeinnützigen Einrichtungen nicht gestattet, für ihre nicht-kommerziellen Vorführungen zu werben. Sie dürfen auch kein Eintrittsgeld verlangen, sondern nur Spenden sammeln.

Das so genannte Außenwerbeverbot betrifft unter anderem Ankündigungen in Zeitungen und im Internet, das Aufhängen von Plakaten und das Auslegen oder Verteilen von Handzetteln im öffentlichen Bereich. "Dies ist eine Einschränkung, die manche Veranstaltung erschwert. Denn der Filmtitel ist unter Umständen das, was das Publikum lockt. Er müsste bei einer Werbung gegebenenfalls umschrieben werden", heißt es von der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Erlaubt ist hingegen Werbung in eigenen Veröffentlichungen wie zum Beispiel dem kirchlichen Gemeindebrief. In kircheneigenen Einrichtungen dürfen auch entsprechende Plakate aufgehängt werden. Daher weisen Veranstalter von Kirchenkinos häufig auch darauf hin, dass der Titel des Films auf Veröffentlichungen in kirchlichen Räumen nachzulesen ist.

"Sollen Filmveranstaltungen in der Presse oder im Internet angekündigt werden, so empfiehlt es sich, den Filmtitel nicht zu nennen, sondern eine Umschreibung zu wählen, wie zum Beispiel ,Hollywood-Komödie'" rät die Evangelische Medienzentrale: "Versehen sie ihre Veranstaltungsbewerbung mit dem Hinweis ,Veranstaltungen der nichtgewerblichen Filmarbeit unterliegen einem Werbeverbot. Die Filmtitel können telefonisch erfragt werden.'" Auch auf Begriffe wie ,Kino' oder ,Cinema' sollte man bei der Ankündigung verzichten, heißt es von der Medienzentrale.

Dass der Titel manchmal nicht genannt werden darf, ist für die Haaner Veranstalter kein Problem. Bis zu 50 Gäste zählt das Kirchenkino, berichtet Filmvorführer Leo Pöpsel, und er rechnet auch für die nächste Vorführung am Freitag mit einem vollen Haus. "Denn wir zeigen qualitätsmäßig gute Filme, die sonst in Düsseldorfer Programmkinos zu sehen sind", so Pöpsel. Für diese tiefsinnigen Streifen gebe es ein genügend großes Publikum, auch ohne Nennung von Filmtiteln.

Die Evangelische Kirchengemeinde Haan lädt für Freitag, 5. August, 19.30 Uhr, zum Ökumenischen Kirchenkino mit einem Film ein, der sich um den 14-jährigen, palästinensischen Ali dreht. Der Titel ist in internen Veröffentlichungen der Gemeinde zu erfahren. Ort der Veranstaltung ist das Gemeindehaus Flemingstraße 26 in Haan.

(arue)
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