Haan Kinder aus dem Abseits holen

Haan · In Hilden sind bereits 292 Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket eingegangen. 908 Familien sind allein bei der Stadt bezugsberechtigt. Das Team des Familienbüros hätte sich die Antragstellung unbürokratischer gewünscht.

 Die städtische Familienbeauftragte Kirsten Max (v.l.), die Bildungspaket-Beraterinnen Jutta Müller-Tischner und Larissa Warkentin nehmen die Anträge im Familienbüro entgegen (r. Jugendamtsleiterin Noosha Aubel).

Die städtische Familienbeauftragte Kirsten Max (v.l.), die Bildungspaket-Beraterinnen Jutta Müller-Tischner und Larissa Warkentin nehmen die Anträge im Familienbüro entgegen (r. Jugendamtsleiterin Noosha Aubel).

Foto: anja tinter

Bunte Kissen auf der Bank im ersten Stock des Bürgerhauses laden zum Verweilen im neuen Familienbüro "Stellwerk" ein – zum Beispiel, um die auf deutsch, türkisch, russisch, arabisch und englisch erhältliche Broschüre zum Bildungs- und Teilhabepaket zu studieren. 292 Anträge sind bislang bei den städtischen Mitarbeiterinnen Jutta Müller-Tischner und Larissa Warkentin eingegangen. Seit Ende Juli funktioniert auch die dafür notwendige Datenverarbeitung des Kreises: "Seitdem wird die erste Bugwelle abgearbeitet", sagt Jugendamtsleiterin Noosha Aubel.

Sachleistungen bis zu 1500 Euro

Das von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen geschnürte "Bildungs- und Teilhabepaket" wurde zum 1. April diesen Jahres eingeführt. Bedürftige, die bis Ende Juni einen Antrag gestellt haben, erhalten rückwirkend zum 1. Januar bei maximaler Ausschöpfung Sachleistungen in Höhe von bis zu 1500 Euro im Jahr (siehe Info), die direkt mit den ausgebenden Stellen – also Ganztagsschulen, Sportvereine oder Nachhilfeinstitute – verrechnet werden. Bei der Stadt sind derzeit 908 Familien empfangsberechtigt: 750 Wohngeld- und 87 Kinderzuschlags-Empfänger, 58 Bürger, die nach SGB XII Grundsicherung erhalten und 13 Menschen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hinzu kommen die rund 3800 beim Job-Center registrierten Hartz-IV-Empfänger, die sich mit den städtischen Leistungsberechtigten teilweise überschneiden.

Viele Antragsteller landen deshalb erst einmal in der falschen Einrichtung: "Hartz-IV-Empfänger müssen wir zum Jobcenter schicken", sagt Larissa Warkentin, die es freilich als positiven Begleiteffekt wertet, dass diese dann das Familienbüro mit seinen vielfältigen Angeboten kennengelernt haben. Manche Bezugsberechtigte wollen sich auch erstmal informieren, ergänzt ihre Kollegin Jutta Müller-Tischner. "Denen empfehlen wir dann, den Antrag direkt zu stellen, weil die Bearbeitung derzeit noch einige Wochen dauert" – wenn alle Unterlagen vorhanden sind. "Manche wissen gar nicht, was ihnen alles zusteht", hat Warkentin beobachtet. Um so wichtiger sei es, immer den aktuellen Bewilligungsbescheid – Wohngeld, Sozialhilfe oder Kindergeldzuschlag – mitzubringen, nach dem sich der Teilhabe-Bewilligungszeitraum bemisst.

Die Leistungen müssen folglich bis zu zwei Mal im Jahr neu beantragt werden – nur ein Grund, warum die Antragstellung "nicht ganz so unbürokratisch ist, wie es propagiert wurde", wie Müller vorsichtig formuliert. "Die Antragsteller müssen die Formulare beispielsweise von der Schulleitung ausfüllen lassen", erklärt die städtische Familienbeauftragte Kirsten Max. Ein Grund mehr für Aubel, jüngst die Schulleiter und demnächst die KiTa-Leitungen und Elternräte über das Verfahren zu informieren: "Unsere Aufgabe ist es nun, das bürokratische Monster zu zähmen."

(RP)
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