Hilden Kind missbraucht: Haft zur Bewährung

Hilden · Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 36-jährigen Flüchtling aus dem Irak verurteilt. Die Stadt will seine Abschiebung.

 Auf dieser Bank im Stadtpark saß der 36-jährige Mann. Als das achtjährige Mädchen vorüberging, hielt er es fest und berührte es unsittlich.

Auf dieser Bank im Stadtpark saß der 36-jährige Mann. Als das achtjährige Mädchen vorüberging, hielt er es fest und berührte es unsittlich.

Foto: ola

Der Fall sorgte Mitte Januar für großes Aufsehen und Bestürzung in Hilden. Der 36-Jährige saß auf einer Bank im Hildener Stadtpark. Er hielt ein achtjähriges Mädchen fest, das mit einem Hund vorbei kam, und berührte das Kind unsittlich. Das Mädchen wehrte sich, lief nach Haus und erzählte, was geschehen war. Die Familie rief sofort die Polizei. Eine Kriminalbeamtin befragte das verängstigte Kind. Es konnte den Mann im Stadtpark und vor allem sein Fahrrad gut beschreiben.

Die Kreispolizei suchte sofort intensiv, großflächig und mit vielen Beamten nach dem Täter - und hatte Erfolg. Nach nur viereinhalb Stunden war der Mann ermittelt und festgenommen. Der 36-Jährige kehrte mit seinem auffälligen Fahrrad genau in dem Moment in eine städtische Flüchtlingsunterkunft zurück, als eine Polizeistreife diese überprüfte. Ein Haftrichter schickte den Mann sofort in Untersuchungshaft. Dort verbrachte er rund zehn Wochen. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die die Richter zur Bewährung aussetzten.

Der Mann wurde wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Nötigung verurteilt, erläutert Richterin Elena Frick, eine der Sprecherinnen des Düsseldorfer Amtsgerichts: "Nötigung liegt vor, weil er das Kind festgehalten hat." Der 36-Jährige sei nicht vorbestraft gewesen. Deshalb sei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden, nicht unüblich. Der Iraker sei über die Türkei nach Deutschland gekommen. Er habe seine Familie in Istanbul zurückgelassen und sei allein weitergereist. Seit Juli 2015 war er in einem Übergangswohnheim in Hilden untergebracht. Dem Gericht habe der Mann gesagt, dass er eigentlich zurück wolle. Das Problem ist: Die Türkei lässt den Flüchtling nicht wieder einreisen. Und in den Irak will der Iraker nicht zurück.

Der Verurteilte hat aktuell noch keinen Asylantrag gestellt, erläuterte Anne Grassberger für die Ausländerbehörde des Kreises Mettmann. Dafür sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Es führe aktuell zusammen mit den Kreisen und Kommunen ein Nachregistrierungsverfahren durch: "Die Flüchtlinge werden in Registrierungsstellen gebracht. Dort können auch Asylanträge gestellt werden."

Ob die Verurteilung Einfluss auf das Asylverfahren hat, hänge unter anderem vom Status des Antragstellers ab. "Bei anerkannten Asylbewerbern und unanfechtbaren Asylverfahren sind Ausweisungen grundsätzlich möglich", erläutert Grassberger: "Es muss eine gegenwärtig schwerwiegende Gefahr für die Öffentlichkeit vorliegen. Ob dies der Fall ist, legt die Behörde aus." Bei einer Bewährungsstrafe könne man davon ausgehen, dass eine solche "gegenwärtig schwerwiegende Gefahr" wohl nicht vorliege. Damit will sich die Stadt Hilden aber nicht abfinden. "Es ist gut, dass schnell eine Verurteilung dieser abscheulichen Tat erfolgt ist", sagt Sozialdezernent Reinhard Gatzke. "Aus meiner Sicht ist dadurch das Bleiberecht verwirkt worden."

Hilden hat aktuell rund 700 Asylsuchende aufgenommen. Sie werden von Sozialarbeitern, Hausmeistern und anderen städtischen Mitarbeitern sowie mehr als 200 freiwilligen Helfern betreut. Das habe in Hilden bisher gut funktioniert, unterstreicht Gatzke. "Diese gute Arbeit darf nicht wegen des Verbrechens eines Einzelnen in Gefahr geraten."

Die Stadt Hilden habe deshalb die Ausländerbehörde in Mettmann gebeten, "die Person rasch abzuschieben und die schnelle Beendigung des Asylverfahrens zu veranlassen". Für eine Abschiebung ist die Ausländerbehörde beim Kreis Mettmann, für das Asylverfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Zudem habe die Kommune die Bezirksregierung (zuständig für die Verteilung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen) und das Landesinnenministerium gebeten, den verurteilten Straftäter in eine andere Stadt zu verlegen. "Wir haben wirklich alles getan, was in unserer Macht steht", betont Sozialdezernent Reinhard Gatzke. "Auch in dieser Sache sind wir als Stadt das letzte Glied in der Kette und von anderen zuständigen Behörden abhängig." Nach RP-Informationen wird die Ausländerbehörde die Ausweisung prüfen.

(RP)
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