Irrfahrt durch Fußgängerzone in Hilden Die Bürgeraktion wirft der Stadt „riskantes Spiel“ vor

Hilden · Die rasante Irrfahrt einer Frau durch die Fußgängerzone bleibt ohne Konsequenzen. Die Bürgeraktion übt scharfe Kritik an der Stadtverwaltung

Die Polizei sicherte die Fußgängerzone mit einem Großaufgebot.

Die Polizei sicherte die Fußgängerzone mit einem Großaufgebot.

Foto: Tobias Dupke

(tobi) Die Bürgeraktion (BA) verschärft in der Diskussion um eine bessere Absicherung der Fußgängerzone den Ton. Fraktionschef Ludger Reffgen wirft der Stadt vor, unverantwortlich zur Tagesordnung überzugehen, ohne sich zu bemühen, die Situation zu entschärfen: „Aber da ist bei der Verwaltung nicht einmal im Ansatz ein Funke an Bereitschaft zu erkennen.“

Am 18. August war eine verwirrte Frau durch die Mittelstraße gerast und hat dabei laut Zeugen mehrere Menschen gefährdet. Passanten mussten aus dem Weg springen, um sich in Sicherheit zu bringen, hieß es. Die Polizei hatte die Frau zunächst festgenommen, später aber wieder freigelassen, nachdem sich die Beamten sicher waren, dass es sich nicht um eine Amokfahrt gehandelt haben soll.

Die Stadt betreibe in puncto Sicherheit der Passanten ein riskantes Spiel, erklärt Reffgen zur Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage seiner Fraktion. In ihrer Antwort stelle die Stadt klar, dass sie nichts zu tun gedenke, was an der bestehenden Situation etwas ändere. Danach soll es bei den beiden ungeschützten Zufahrten an der Mühlenstraße und über den Axlerhof bleiben. Die Stadt rechtfertige ihren Standpunkt erneut mit dem Hinweis, Rettungsfahrzeuge müssten an zwei Stellen völlig ungehindert in die Fußgängerzone einfahren können. Das Gefährdungspotenzial durch eine mögliche Amokfahrt sei demgegenüber zu vernachlässigen.

„Das sehen viele Bürger und auch die BA anders“, so Reffgen.   Die Stadt verharmlose das Problem, wenn sie die Auffassung vertrete, dem Risiko einer Amokfahrt komme gegenüber dem Einsatz der Rettungsdienste eine untergeordnete Bedeutung zu. „Gerade der zum Glück glimpflich verlaufene Vorfall vom 18. August beweist, dass die Passanten-Gefährdung in der Fußgängerzone wegen der bewusst in Kauf genommenen Sicherheitslücken an den Zufahrten nicht nur ein theoretisches Problem darstellt.“

Die Verwaltung werde nicht müde, Argumente aus der „technischen Steinzeit“ zu präsentieren: Für Rettungsdienste sei „es im Einsatzfall hinderlich und zeitaufwendig, den richtigen Schlüssel für die jeweilige Fußgängerzone zu suchen“. Reffgen: „Solange einem Amokfahrer überhaupt Gelegenheit gegeben wird, vor den Rettungskräften am Einsatzort zu sein, ist die Logik der Verwaltung löchrig wie ein Sieb.“

(-dts)
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