Fallzahlen im Kreis Mettmann sinken Weniger Kinder werden von Jugendämtern betreut

Kreis Mettmann · Die Zahl der Fälle, in denen Jugendämter Kinder aus der Familie rausholen müssen, sinkt. Ein trauriger Anlass ist dabei besonders häufig – und das schon über Jahre.

 Zimmer in einem katholischen Kinderheim in Nordrhein-Westfalen (Symbolfoto).

Zimmer in einem katholischen Kinderheim in Nordrhein-Westfalen (Symbolfoto).

Foto: Martin Möller

(arue) Die Jugendämter in der Region, darunter auch die in Hilden und Haan, haben im vergangenen Jahr 157 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Diese Zahl veröffentlichte jetzt das statistische Landesamt. Und darüber hinaus noch weitere Informationen: Nur 68 Mädchen und Jungen hatten dabei einem Migrationshintergrund. 72 waren Jungen, 85 Mädchen. 79 Kinder waren demnach unter 14 Jahren, 78 waren zwischen 14 und 17 Jahre alt.

Auch die Gründe hat das statistische Landesamt erfasst. Demnach wurden auf eigenen Wunsch 26 Kinder und Jugendliche aus ihren Familien herausgenommen, 131 waren es wegen einer wie auch immer gearteten Gefährdung.

Der häufigste Anlass, warum die Jugendämter im vergangenen Jahr einschreiten mussten, liegt in der Überforderung der Eltern oder eines Elternteils in der Erziehung, Betreuung und Versorgung ihrer Kinder begründet. 21 Mal gaben die Jugendämter als Grund „Beziehungsprobleme der Eltern“ an.

Vernachlässigung wurde in 23 Fällen von den Mitarbeitern der Jugendämter festgestellt. Und in 14 Fällen war das Jugendamt zuständig, weil die Kinder oder Jugendlichen unbegleitet aus dem Ausland einreisten. Landesweit machten im Schnitt bei etwa einem Zehntel der Inobhutnahmen Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam.

Die Zahl der Mädchen und Jungen, die die Jugendämter im Kreis Mettmann betreuen mussten, ist damit im Laufe der Jahre gesunken. 2016 war in der Rückschau ein trauriger Höhepunkt mit 293 Fällen. 2020 gab es hingegen 146 Fälle. Dass sich die Zahl der jüngeren und älteren Kinder die Waage hält, war nicht immer so: 2015 und 2016 waren es rund doppelt so viele ältere wie jüngere.

Schutzmaßnahmen beziehungsweise so genannte Inobhutnahmen werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

(arue)
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